Die gesetzliche Mindestversicherungssumme für KFZ-Versicherungsverträge (Pkw-, Lkw-, Kleinmotorradversicherung …) lag bisher bei 774.685,35 Euro.Bis zur Höchstversicherungssumme deckt die Versicherung die Schäden, die Dritte infolge eines Verkehrsunfalls erleiden. Viele Konsumenten sind bereits jetzt weit höher versichert, denn aufgrund der steigenden Kosten bei Verkehrsunfällen kann die gesetzliche Mindestversicherungssumme in einigen Fällen nicht mehr ausreichen. Notfalls müssen die Konsumenten die fehlenden Beträge dann aus eigener Tasche bezahlen. Deshalb empfiehlt die Verbraucherzentrale Südtirol bereits seit einigen Jahren, Versicherungsverträge mit einer Versicherungssumme von mindestens fünf Mio. Euro abzuschließen.Nun stehen die längst überfälligen Anpassungen dieser Mindestversicherungssumme bevor.Aufgrund einer europäischen Richtlinie von 2005 wird die Mindestversicherungssumme für KFZ- Versicherungsverträge in zwei Schritten erhöht.Der erste Schritt erfolgte am 11. Dezember 2009: Es gilt seit diesem Datum eine Mindestversicherungssumme von 2,5 Mio. Euro für Personenschäden pro Schadensfall und 500.000 Euro für Sachschäden pro Schadensfall.Der zweite Schritt wird am 1. Juni 2012 erfolgen. Dann werden die oben genannten Beträge verdoppelt.Demnach muss also jeder KFZ-Haftpflichtversicherungsvertrag ab diesem Zeitpunkt die Mindestversicherungssummen von fünf Mio. Euro für Personenschäden bzw. eine Mio. Euro für Sachschäden vorsehen.