Dank des kürzlich genehmigten „Milleproroghe-Gesetzes“ wird diese Pflicht auf den 1. Juli 2014 aufgeschoben. „Dies ermöglicht uns eine kleine Verschnaufpause, auch wenn sie nur von kurzer Dauer ist“, betont LVH-Direktor Thomas Pardeller. Der AVCPass ("Authority Virtual Company Passport") wurde als telematisches Kontrollinstrument eingerichtet, um den Vergabestellen die Überprüfung der Teilnahmevoraussetzungen für öffentliche Aufträge zu erleichtern. Für die Unternehmer bedeutet dieses System einen weiteren bürokratischen Arbeitsaufwand. „Das Gesetz hat zu großem Unmut und Verunsicherung unter den betroffenen Betrieben geführt. Noch weitere Unsicherheiten und Belastungen tragen auf keinen Fall zur positiven Wirtschaftsentwicklung bei“, so Pardeller. Dies war auch der Grund, warum die Regierung den AVCPass auf den 1. Juli 2014 aufgeschoben hat. Damit haben die Unternehmen zumindest noch einige Monate Zeit, sich auf die digitale Übermittlung vorzubereiten.