Das gibt die Bäckerinnung im hds – Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol bekannt. Für Südtirol hat man sich auf die Anwendung jenes gesamtstaatlichen Kollektivvertrags geeinigt, der am 13. Februar 2013 auf Arbeitgeberseite von der gesamtstaatlichen Bäckervereinigung Federpanificatori (Fippa) und auf Arbeitnehmerseite von den Gewerkschaften Flai-Cgil, Fai-Cisl, Uila-Uil unterzeichnet wurde.Mit Inkrafttreten des Abkommens am 1. Jänner 2015 enden alle früheren Landesabkommen mit Ausnahme des Abkommens über die Lehre. Im Abkommen wird nicht nur der in Südtirol anzuwendende Kollektivvertrag bestimmt.Es werden auch einige Vertragsaspekte neu festgelegt. Dazu gehören Krankengeld, Urlaub, (die Bemessungsgrundlage für) Feiertage, Kündigungsfrist (30 bzw. 15 Kalendertage, je nach Einstufung), Disziplinarstrafen, Überstunden und Zuschläge für Arbeitsleistungen an Sonn- und Feiertagen.Für letztere einigte man sich auf einen Zuschlag von 50 Prozent. Ab November 2016 wird schließlich eine Mindestlohnzulage in Höhe von 36,52 Euro für die Gehaltsstufe A2 ausgezahlt, die im Verhältnis auch auf die anderen Gehaltsstufen umgelegt werden muss; des Weiteren wird ab 1. Jänner 2017 für jede effektiv geleistete Arbeitsstunde eine Anwesenheitsprämie von 0,15 Euro gezahlt. Die Auszahlung des derzeitigen provisorischen Gehaltsbestandteils von 35 Euro endet mit dem Gehalt für den Monat Dezember 2014.