<a href="https://www.stol.it/artikel/politik/was-sich-bei-smart-working-im-neuen-jahr-aendert" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Im Haushaltsgesetz 2023 war zunächst der 31. März als Enddatum der vereinfachten Regelung vorgesehen.</a> Ministerin Marina Calderone hat jedoch bereits auf einer Senatssitzung am 26. Jänner ihre Zusage bekräftigt, die erforderlichen Mittel aufzubringen. In Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Wirtschaft und Finanzen und dem Bildungsministerium wurde die Änderung des „Milleproroghe“-Dekrets in den Ausschüssen für Haushalt und Verfassungsfragen des Senats einstimmig angenommen. 16 Millionen Euro stehen für das Vorhaben bereit.<BR /><BR />So wird denjenigen, die in die Kategorie der gefährdeten Arbeitnehmer fallen, und den Eltern von Kindern unter 14 Jahren, die im Privatsektor beschäftigt sind, für weitere 3 Monate, d. h. bis zum 30. Juni, eine vereinfachte Regelung für die Fernarbeit gewährt. Alle anderen müssen eine individuelle Vereinbarung mit ihrem Arbeitgeber abschließen.<h3> Was sich im öffentlichen Sektor ändert</h3>In der öffentlichen Verwaltung gibt es das vereinfachte Smart Working nur für kranke und benachteiligte Arbeitnehmer und nicht für Eltern von Kindern unter 14 Jahren.<BR /><BR />In den Genuss der Regelung kommen jene Personen („lavoratori fragili“), die an „Pathologien mit schlechter klinischer Kompensation und mit einer besonderen Konnotation von Schwere“ leiden sowie Patienten mit „ausgeprägter Beeinträchtigung der Immunreaktion“. Das wären etwa Krebspatienten, Menschen mit einem Spenderorgan oder anderweitig Immungeschwächte. Auch Niereninsuffizienz, bestimmte Herzkrankheiten, Schlaganfall, Diabetes mellitus, chronisch obstruktiver Lungenerkrankungen, chronischer Hepatitis und Fettleibigkeit sind Gründe, um vereinfachtes Smart Working beanspruchen zu können.<BR /><BR />Ende Februar wird das „Milleproroghe“-Dekret im Amtsblatt veröffentlicht. Ab diesem Zeitpunkt gilt für Eltern von Kindern unter 14 Jahren (nur im Privatsektor), für die die Erleichterung am 31. Dezember 2022 ausgelaufen ist, wieder die vereinfachte Regelung für das Smart Working. Für körperlich angeschlagene Arbeitnehmer hingegen ändert sich in der Praxis nichts. Die Frist für das vereinfachte Smarkt Working wird vom 31. März auf den 30. Juni verlängert. <BR />