Eine Frage, die sich zum Beispiel viele stellen: Darf ich meiner Ehepartnerin oder dem -partner einfach mal 5000 Euro überweisen? Was ist, wenn ich einem Freund über den Bankweg eine solche Summe borge? Und wie ist es, wenn ich dem Sohn oder der Tochter 10.000 Euro für den Kauf des neuen Autos auf dem Bankkonto gutschreibe?<BR /><BR />Zuerst die gute Nachricht: Das Risiko, dass Zahlungen und Überweisungen auf einem durchschnittlichen Bankkonto von der Steuerbehörde kontrolliert werden, ist nicht besonders groß. Trotzdem ist es nützlich, bestimmte Kontobewegungen für den Fall der Fälle abzusichern, zum Beispiel mit korrekten und dokumentierten Begründungen. Wer also zum Beispiel einem Freund eine bestimmte Summe vorstreckt, könnte eine zertifizierte Mail (PEC) schreiben, in der Empfänger, Betrag, Begründung und Modus der Rückzahlung festgeschrieben sind. <h3> Wo Sie sich verdächtig machen</h3>Wer nicht gerade das „Pech“ hat und bei einer Stichproben-Kontrolle ausgewählt wird, dürfte einigermaßen auf der sicheren Seite sein. Es gibt aber einige Kontobewegungen, die von sich aus den Verdacht wecken und damit die Kontrolleure auf den Plan rufen könnten. <BR /><BR />Allen klar sein dürfte, dass der Trick mit der <b>fingierten Rechnung</b> nicht funktioniert. Eine Überweisung mit der Begründung, dass eine (nicht existierende) Rechnung bezahlt wird, ist eine schlechte Idee. Wer gibt jemandem schon Geld ohne vorher tatsächlich etwas erhalten zu haben? Eine solche Bezahlung ist auf jeden Fall verdächtig. <BR /><BR />Auch die Begründung, mit dem überwiesenen Geld würden „<b>Spesen rückerstattet</b>“ wird die Luft dünn. Wer auf der sicheren Seite sein will, sollte Belege für die Spesen haben, also zum Beispiel Hotelrechnungen, Flugtickets usw. <BR /><BR />Besonders gut hingeschaut wird bei <b>Überweisungen aus dem Ausland</b> – und das auch bei kleineren Beträgen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn jemand sein Auto privat in ein anderes EU-Land verkauft und die Summe auf das Konto überwiesen wird. In bestimmten Fällen wird auch die Bank aktiv, um die Regeln aus dem Gesetz gegen Geldwäsche anzumahnen. Kann dabei eine schlüssige Erklärung für die Gutschrift vorgelegt werden, wird das auch der Agentur für Einnahmen übermittelt. <h3> In der Familie und unter Verwandten</h3>Bei Unternehmern und Selbständigen können die Bankkonten auch beobachtet werden, um verdächtige <b>Überweisungen zwischen Eheleuten</b> zu kontrollieren. So könnte Geld auf dem Konto der Partnerin oder des Partners „versteckt“ werden, um sich die Steuer zu sparen. Die Agentur für Einnahmen bewertet in solchen Fällen, ob es sich um übliche Unterstützung unter Ehepartnern oder doch um illegale Aktionen handelt. <BR /><BR />Und wenn Großeltern ihrem Enkelkind oder Eltern ihrem Nachwuchs einfach eine größere Summe <b>Geld schenken</b> und das auf das Konto überweisen? Grundsätzlich gilt, dass Geldgeschenke außerhalb des Verwandtenkreises besteuert werden müssen, und zwar mit immerhin 8 Prozent des Betrages. Wenn die erfreuliche Überweisung vom Ehepartner oder der -partnerin, von Eltern oder Großeltern kommt, gibt es einen Freibetrag bis zu einer Million Euro, danach sind 4 Prozent Steuer fällig; unter Geschwistern sind 100.000 Euro die Obergrenze und danach eine Besteuerung von 6 Prozent. <BR /><BR />Aufpassen heißt es bei <b>regelmäßigen Überweisungen</b> an ein und dieselbe Person. Hier könnten die Steuerfahnder dem Verdacht nachgehen, ob auf diese Weise nicht gemeldetes Arbeitsverhältnis besteht oder zum Beispiel die Schwarzmiete für eine Unterkunft beglichen wird. <BR />