Der Senat hat die Fristenverlängerungsverordnung 2022 (decreto milleproroghe) vergangene Woche endgültig in ein Gesetz umgewandelt. Es handelt sich dabei um eine lange Reihe von Fristen in meistens schon bestehenden Gesetzen, die zu Jahresbeginn verlängert werden. <BR /><BR />Fristenverlängerungen erfolgen jedes Jahr und zudem werden in das betreffende Umwandlungsgesetz zahlreiche neue Regelungen eingefügt. Bei der Behandlung des Umwandlungsgesetzes in der Abgeordnetenkammer sind mit Zustimmung der Regierung zahlreiche Änderungen und Ergänzungen am ursprünglichen Text der Verordnung vorgenommen worden.<h3> Ärger wegen der neuer Bargeldgrenze</h3>Für viel Ärger hat die Erhöhung der Bargeldgrenze von 1000 auf 2000 Euro gesorgt, die von den Rechtsparteien im zuständigen Ausschuss für das heurige Jahr durchgesetzt wurde. <BR /><BR />Im Ministerrat hatte man nämlich einstimmig eine Bargeldgrenze von 1000 Euro beschlossen. Auf den abweichenden Beschluss in der Kammer hat Ministerpräsident Mario Draghi sehr verärgert reagiert, weil so eindeutig die Handlungsfähigkeit der Regierung aufs Spiel gesetzt wird.<BR /><BR />Mit der Senkung der Bargeldzahlungen auf Beträge unter 1000 Euro, sollte nämlich auch die Steuerhinterziehung eingedämmt werden. <BR /><BR />Die Regierung will deshalb die ursprüngliche Höchstgrenze wieder herstellen. Sobald das Umwandlungsgesetz für die Fristenverlängerungen im Amtsblatt veröffentlicht wird, dürfte deshalb die ursprüngliche Höchstgrenze von 1000 Euro mit einer Dringlichkeitsverordnung sofort wieder eingeführt werden. Für diesen Schritt sollen die Regierungsparteien eine Einigung erzielt haben.<h3> Steuerbescheide – Ratenzahlung</h3>Wer vor dem 8. März 2020 (Beginn der Covid-Pandemie) die Ratenzahlung für einen Steuereinhebungsbescheid (cartella esattoriale) beantragt hat, dem wird eine neue Möglichkeit zur Ratenzahlung geboten: Die Frist für den neuen Ratenzahlungsantrag (insgesamt 72 Raten) wurde bis 30. April 2022 verlängert. <h3> Industrie 4.0 – Längere Lieferung</h3>Die steuerlich begünstigten Güter für Rationalisierungen und Innovationen (Industrie 4.0) können bis Ende 2022 geliefert werden (ursprüngliche Frist: 30. Juni 2022). Der entsprechende Kaufvertrag muss aber bis 31. Dezember 2021 abgeschlossen worden sein und es müssen mindestens 20 Prozent angezahlt worden sein.<h3> Erwerb einer Erstwohnung</h3>Wer die steuerliche Begünstigung (Registersteuer) für den Kauf der Erstwohnung nutzt, muss seinen Wohnsitz in diese Immobilien innerhalb von 18 Monaten verlegen. Gleiches gilt, wenn die Erstwohnung verkauft und dann eine neue Erstwohnung erworben wird. Der festgelegte Fristenlauf für die Wohnsitzverlegung bleibt bis zum 31. März 2022 ausgesetzt.<h3> Vorschriften für E-Roller</h3><?Schrift SchriftWeite="100ru"> Neue Vorschriften sieht das Fristenverlängerungsgesetz für E-Roller (monopattini elettrici) vor. <BR />So müssen die ab 30. September 2022 verkauften Elektroroller müssen mit einem Blinker und mit Bremsen auf Vorderrad und Hinterrad ausgestattet sein. Die Elektroroller, die bereits vor Ende September verwendet werden, müssen bis 1. Jänner 2024 angepasst werden.<BR />Außerdem sind für die Elektroroller neue Verkehrsvorschriften festgelegt worden: Innerhalb von Ortsgebieten dürfen Elektroroller in Fußgängerzonen, auf Fußgängerwegen und Fahrradwegen sowie auf Straßen mit vorrangigem Fahrradverkehr verkehren. Und außerhalb der Ortsgebiete dürfen Elektroroller nur auf Fahrradwegen und sonstigen, den Fahrrädern vorbehaltenen Fahrbahnen verkehren.<?_Schrift> <BR /><h3> Kredite – Rückzahlung</h3>Für Kredite bis zu 30.000 Euro, die vom staatlichen Garantiefonds für kleine und mittlere Unternehmen abgesichert sind, sieht die Verordnung einen Aufschub vor: Konkret können die heuer fälligen Rückzahlungsraten um 6 Monate aufgeschoben werden.<h3> Öffentliche Flächen besetzen</h3>Restaurants und Gaststätten können den vereinfachten Antrag für die Nutzung von öffentlichen, meist straßenseitigen Flächen bis zum verlängerten Termin (30. Juni) stellen. Mietzahlungen für die betreffenden Flächen müssen bereits ab 1. April in voller Höhe erfolgen.<h3> Betriebe mit Coronaverlusten</h3>Unternehmen, die im Jahr 2021 wegen Covid hohe Verluste von über einem Drittel des Kapitals erlitten haben, wird ein größerer Spielraum für den Ausgleich dieser Verluste eingeräumt. Der gleiche Spielraum ist bereits für die hohen Covid-Verluste im Jahr 2020 vorgesehen.<h3> Steuern auf E-Zigaretten</h3>Die für heuer festgelegte Erhöhung der Konsumsteuer (plus 5 Prozent) auf elektronische Zigaretten wird auf 2023 verschoben.<h3> Lkw-Führerschein fördern</h3>Für junge Personen im Alter zwischen 18 und 35 Jahren werden die Kosten für den Erwerb von Kraftfahrzeugführerscheinen und die berufliche Lenkberechtigung für Busse und Lastkraftwagen mit staatlichen Beiträgen unterstützt. Die Unterstützung beträgt 80 Prozent der Kosten für den Führerschein bis zu einem Höchstbetrag von 2500 Euro. Die Förderung zählt nicht zum Einkommen der betreffenden Personen und ist somit steuerfrei. Mit dieser Maßnahme sollte dem großen Mangel an Bus- und Lastkraftwagenfahrern entgegengewirkt werden.<h3> Bonus für psychologische Behandlungen</h3><?Schrift SchriftWeite="101ru"> Mit dem Fristenverlängerungsgesetz ist ein Bonus von höchstens 600 Euro für die Behandlung der psychologischen Auswirkungen der Covid-Pandemie vorgesehen.<BR /><BR /> Der Pandemienotstand und die dadurch verursachte Wirtschaftskrise haben zu einer Zunahme von Depressionen, Angstzuständen und psychologischen Belastungen geführt. Die Unterstützung für psychologische Behandlungen steht allen Personen mit einer staatlichen Einkommens- und Vermögenserklärung (ISEE) bis zu höchstens 50.000 Euro zu. Die Mittel werden vom Staat bereitgestellt und die Auszahlung dieses Psychologen-Bonus erfolgt durch das Land Südtirol. Die Anwendung muss noch im Detail mit einem Dekret des Gesundheitsministers innerhalb von 30 Tagen nach Veröffentlichung des Fristenverlängerungsgesetzes geregelt werden.<BR /><?_Schrift> <BR />