„Die gute Nachricht ist, dass es ein Jahr länger relativ interessante Förderungen vom Staat gibt“, sagt Christine Romen, Bauexpertin bei der Verbraucherzentrale Südtirol. „Von Planungssicherheit kann aber keine Rede sein.“ Ursprünglich war vorgesehen, die Fördersätze bereits mit Jahresbeginn 2026 zu senken. Die Entscheidung darüber fiel jedoch erst in letzter Minute, mit der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes kurz vor dem Jahreswechsel.<h3> Staatliche Steuerabzüge: Verlängert, aber klar begrenzt</h3>Zu den Inhalten des staatlichen Fördersystems: Nach den massiven Einschnitten des Vorjahres – mit dem Wegfall aller Abzugssätze über 50 Prozent – gilt nun ein einheitliches Zwei-Stufen-Modell. Der höhere Fördersatz von 50 Prozent ist dabei an den Hauptwohnsitz geknüpft: Voraussetzung sind Eigentum oder ein dingliches Nutzungsrecht sowie der tatsächliche Wohnsitz im sanierten Objekt. Für alle übrigen Fälle, insbesondere Zweit- oder Ferienwohnungen, kommt der reduzierte Satz von 36 Prozent zur Anwendung.<BR /><BR />Unabhängig vom Fördersatz ist der finanzielle Rahmen klar abgesteckt: Die förderfähigen Ausgaben sind bei den zentralen Bau- und Sanierungsmaßnahmen auf 96.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt. Der jeweilige Abzugsbetrag wird nicht als direkter Zuschuss ausbezahlt, sondern über die Einkommensteuer geltend gemacht und gleichmäßig auf zehn Jahresraten verteilt. Die steuerliche Entlastung wirkt damit über Jahre – eine sofortige Liquiditätshilfe ist sie nicht.<BR /><BR />Dieses System gilt einheitlich für den Ecobonus (energetische Maßnahmen), den Bonus ristrutturazioni (klassische Renovierungen) sowie den Sismabonus (Erdbebensicherung), der für Südtirol bedeutungslos relevant ist.<BR /><BR />Ergänzend bleibt 2026 auch der Steuerabzug für Möbel und Elektrogeräte bestehen (Bonus mobili). Er ist an eine laufende oder kürzlich begonnene Renovierung gebunden und erlaubt einen Abzug von 50 Prozent, allerdings nur bis zu einer klar begrenzten Ausgabenhöhe von 5.000 Euro. Auch dieser Bonus wird ausschließlich über die Steuererklärung genutzt und auf zehn gleich hohe Jahresraten verteilt.<h3> Das ist ausgelaufen</h3>Nicht zu verwechseln ist diese Maßnahme mit dem Bonus elettrodomestici für den Kauf von Haushaltsgeräten in Höhe von bis zu 200 Euro, der – nach aktuellem Stand – keine Neuauflage erfahren dürfte.<BR /><BR /><BR />Mit Ende 2025 ausgelaufen ist zudem der Bonus zur Beseitigung architektonischer Barrieren mit einem Fördersatz von 75 Prozent (Bonus barriere architettoniche). Auch der Superbonus verschwindet vollständig aus der Gesetzgebung. Nach fast fünf Jahren endet damit eine der kostspieligsten und zugleich umstrittensten Fördermaßnahmen der jüngeren italienischen Finanzgeschichte.<h3> Direkte Zuschüsse des Staates: Das Wärmekonto</h3>Neben den Steuerabzügen bleibt mit dem Wärmekonto (Conto Termico) eine zweite staatliche Förderschiene aktiv. Sie wird über den GSE abgewickelt und richtet sich vor allem an den Austausch alter Heizsysteme durch neue, energieeffiziente Anlagen sowie an einzelne Maßnahmen im Bereich erneuerbare Energien. Im Unterschied zu den Steuerabzügen erfolgt die Förderung hier als direkte Auszahlung: „Je nach Maßnahme sind bis zu 65 Prozent der anerkannten Kosten möglich, ausbezahlt in zwei bis fünf Raten“, so Romen.<h3> Landesförderungen: Direkte Zuschüsse aus Südtirol</h3>Parallel dazu setzt das Land Südtirol 2026 weiterhin auf direkte Förderbeiträge für Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Bei energetischen Sanierungen liegen die Landesbeiträge – je nach erreichtem Standard – bei 40 bis 50 Prozent der anerkannten Kosten. Thermische Solaranlagen werden mit 40 Prozent gefördert, Wärmepumpen in Kombination mit Photovoltaik mit bis zu 60 Prozent. Für Speicherbatterien gibt es 30 Prozent, für netzunabhängige Photovoltaik- oder Windkraftanlagen 40 Prozent.<BR /><BR />Für Kondominien sind teils noch höhere Fördersätze vorgesehen: So können beim Einbau einer Wärmepumpe mit Photovoltaikanlage bis zu 80 Prozent der zulässigen Kosten gefördert werden.<BR /><BR />Daneben unterstützt das Land über die Wohnbauförderung gezielt die Sanierung von selbst genutztem Wohnraum. <h3> Genau rechnen – und vergleichen</h3>Entscheidend ist die Wahl der richtigen Förderschiene. „Bei den Förderungen gilt es, sich genau zu überlegen, welche man in Anspruch nimmt – jene des Staates oder jene des Landes“, betont Romen. „Kumulierbar sind sie in der Regel nicht. Je nach persönlicher Situation, Steuerlast und Art der Maßnahme kann die eine oder andere Variante deutlich interessanter sein.“<BR /><BR /><BR /><BR />Wie erwähnt, dürfte sich die Förderlandschaft bereits 2027 erneut ändern. Stand heute ist vorgesehen, die staatlichen Fördersätze weiter zu senken – auf 36 Prozent für den Hauptwohnsitz und 30 Prozent für andere Wohnformen. „Man muss als Bauherr oder Sanierer davon ausgehen, dass diese Senkung kommt – sicher wissen kann man es aber nicht“, sagt Romen. Ihr pragmatischer Rat: „Am besten rechnet man gleich mit 36 Prozent, dann kann man höchstens positiv überrascht werden.“