Der Superbonus bleibt auch im Jahr 2025 bestehen, allerdings in noch reduzierterer Form: Der Absetzbetrag sinkt von 70 auf 65 Prozent. Angesichts der hohen Kosten für Arbeiten, die eine Verbesserung um zwei Energieklassen erfordern, und der Unmöglichkeit, das Steuerguthaben abzutreten, ist es unwahrscheinlich, dass viele neue Anträge gestellt werden. Die Abtretung des Steuerguthabens ist nur für Arbeiten in Mehrfamilienhäusern möglich, die bis zum 17. Februar 2023 genehmigt und der Gemeinde über die CILAS mitgeteilt wurden, vorausgesetzt, dass die Ausgaben für die begonnenen Arbeiten bis zum 29. März 2024 dokumentiert wurden.<h3> Erdbeben- und Ökobonus</h3>Am 31. Dezember 2024 laufen der Ökobonus und der Erdbebenbonus aus. Der Ökobonus fördert bis zu 75 Prozent der Kosten über zehn Jahre hinweg für Arbeiten an Gemeinschaftsteilen und variiert je nach Art der durchgeführten Maßnahmen. Der Erdbebenbonus deckt bis zu 80 Prozent der Kosten, wenn durch die Maßnahmen eine Verringerung der Erdbebenrisikoklasse um eine Stufe erreicht wird, und bis zu 85 Prozent, wenn die Risikoklasse um zwei Stufen gesenkt wird. Die maximale förderfähige Ausgabensumme beträgt hier 136.000 Euro.<h3> Sanierungsbonus</h3>Der Sanierungsbonus des Staates bleibt bis 2025 bestehen, wird jedoch ab dem 1. Januar von 50 Prozent mit einem Ausgabenlimit von 96.000 Euro auf 36 Prozent mit einem Limit von 48.000 Euro gesenkt. Ab 2028 und bis 2033 soll die Förderung sogar auf 30 Prozent sinken, was den Bonus immer unattraktiver macht.<h3> Möbel- und Grünflächenbonus</h3>Am 31. Dezember 2024 läuft auch der Möbel- und Elektrogerätebonus aus. Dieser deckt derzeit 50 Prozent der Ausgaben bis zu 5000 Euro für den Kauf von Möbeln und energieeffizienten Elektrogeräten ab. Die Steuervergünstigung muss in zehn gleichen Jahresraten aufgeteilt werden. Ebenfalls bis Ende des Jahres läuft der Grünflächenbonus für die Instandhaltung von Terrassen und Gärten aus, der derzeit Ausgaben bis zu 5000 Euro mit 36 Prozent in zehn Jahren fördert.