„Überall stehen Kräne, nur wir dürfen nicht einmal ein Fenster austauschen“, ärgert sich HGV-Chef Manfred Pinzger. <BR /><BR /><BR /><BR /> Dicke Luft zwischen Land und HGV an allen Fronten: Fernab vom Ringen um Betten ist die von der Landesregierung im März freigegebene qualitative Erweiterung im Gastgewerbe noch blockiert. „Überall stehen Kräne, nur wir dürfen nicht einmal ein Fenster austauschen“, ätzt HGV-Chef Manfred Pinzger. <BR /><BR />Zum besseren Verständnis: Bei der qualitativen Erweiterung geht es nicht um neue Betten, sondern um Wellnessanlagen oder einen größeren Speisesaal. „Gerade diese Anpassungen wollen viele Gastbetriebe im ganzen Land dringend vornehmen, weil die Pandemie größere Abstände zwischen den Tischen verlangt und Gäste nicht mit Fremden im selben Whirlpool sitzen wollen“, erklärt der Eisacktaler HGV-Obmann und SVP-Landtagsabgeordnete Helmuth Tauber.<BR /><BR /><b>Seit Herbst ist Schluss</b><BR /><BR /> Die Landesregierung hat die qualitative Erweiterung schon im März freigegeben. Seit Herbst ist damit aber für die Hälfte aller Gastbetriebe Schluss. Sie liegen im landwirtschaftlichen Grün – und dort ist aufgrund eines Gutachtens der Abteilung Raumordnung mit dem neuen Urbanistikgesetz keine Erweiterung gastgewerblicher Betriebe mehr zulässig. Wenn, dann sei dies von den Gemeinden in ihren Landschaftsplänen vorzusehen – doch das dauert Monate.<BR /><BR />Um das Problem schneller in den Griff zu bekommen, erließ der Rat der Gemeinden im Herbst eine Interpretation. „Diese wird aber von meinen Ämtern nicht mitgetragen“, sagt Urbanistiklandesrätin Maria Kuenzer. Der Rat der Gemeinden habe auch noch die Landwirtschaft mit hineingezogen. „Ein geschlossener Hof hat mit einem Hotel nichts zu tun“, so Kuenzer.<BR /><BR /><b>Feuer am Dach</b><BR /><BR />Den Touristikern sind diese juridischen Spitzfindigkeiten eigentlich egal: „Wir brauchen eine Lösung, und zwar dringend. Es kann nicht sein, dass für alle anderen Sektoren auch im landwirtschaftlichen Grün die Baukräne stehen, nur wir dürfen nicht einmal ein Fenster austauschen“, wettert Manfred Pinzger. Zumindest 20 Prozent der Erweiterung angehen zu dürfen, könnte fürs Erste eine Lösung sein, meint Helmuth Tauber.<BR /><BR />Dass Feuer am Dach ist, weiß die ganze Landesregierung. Am Rande des Landtags kam man gestern überein, zusätzlich zu den 2 bestehenden Rechtsauffassungen (Gemeinden, Abteilung Raumordung) ein drittes Supergutachten einzuholen. Angeblich von einem Ex-Staatsrat.<BR />„Dann schauen wir weiter“, so Kuenzer. Die Möglichkeit , über die Landschaftspläne vorzugehen, bleibe immer noch.<BR />