Dies sieht ein Zusatzabkommen zum Landesabkommen vom 22. März 2019 vor, dass der HGV jüngst mit den lokalen Fachgewerkschaften des ASGB, Filcams CGIL/AGB, Fisascat SGBCISL und Uiltucs UIL-SGK unterzeichnet hat.<BR /><BR />Ursprünglich war im Landesabkommen vom 22. März 2019 vorgesehen, dass befristete und saisonale Arbeitsverträge pro Saison nur einmal verlängert werden dürfen, sofern die betreffenden Mitarbeiter bereits im Gastbetrieb beschäftigt waren. <BR /><BR />„Wir sind froh, dass wir aufgrund der Covid-19-Ausnahmesituation diese Vereinbarung nun mit den Fachgewerkschaften treffen konnten“, berichtet HGV-Präsident Manfred Pinzger. <BR /><BR />Unverändert bleibt die Regelung, wonach für neue Mitarbeiter, die das erste Mal in einem Betrieb beschäftigt werden, zwei Vertragsverlängerungen vorgesehen sind, heißt es abschließend in der Presseaussendung des HGV.<BR />