Donnerstag, 3. September 2020

Befristete und saisonale Arbeitsverträge bis zu 2 Mal verlängerbar

Der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) teilt in einer Presseaussendung mit, dass für befristete und saisonale Arbeitsverträge in der Zeit vom 1. Juni 2020 bis zum 31. Dezember 2020 eine 2. Vertragsverlängerung abgeschlossen werden kann.

Befristete und saisonale Arbeitsverträge sind nun bis zu 2 Mal verlängerbar. - Foto: © shutterstock









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