Freitag, 11. März 2022
Begünstigungen gegen den „brain drain“
Die Rechtsprechung zur Steuerbegünstigung für Rückkehr von Akademikern aus dem Ausland (sogenannter „rientro cervelli“) festigt sich immer mehr zu Gunsten der Steuerzahler, wie mehrere erst kürzlich ergangene Urteile des Steuergerichtes Bozen bestätigen. + Von Gert Gasser
Viele Südtiroler, die im Ausland studiert oder gearbeitet hatten, haben in den vergangenen Jahren bekanntlich die Steuerbegünstigung in Anspruch genommen. - Foto: © shutterstock