Der Krida-Vorwurf dreht sich indes um ein Jagdgewehr im Wert von 80.000 Euro, das der 49-Jährige gegenüber dem Insolvenzverwalter und den Gläubigern verheimlicht bzw. verborgen haben soll. Auch hier sah die Oberstaatsanwältin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Benko überführt. Er habe beide Taten „objektiv und subjektiv begangen.“<BR /><BR />Zum zentralen Betrugsvorwurf wirft die Anklagebehörde Benko vor, gegenüber dem langjährigen Strabag-Chef Haselsteiner bzw. Vertretern von dessen Familienstiftung am 6. November 2023 - knapp vor der Insolvenz der Signa Holding - eine „wahrheitswidrige Garantie“ abgegeben und dadurch die Schädigung der Stiftung um rund 5 Mio. Euro herbeigeführt zu haben. Die Vertreter der Privatstiftung sollen dazu verleitet worden sein, rund 3,3 Mio. Euro an die Signa Holding GmbH, an der Haselsteiner beteiligt war, zu überweisen und von der Rückforderung von weiteren 1,7 Mio. Euro Abstand zu nehmen. Das Geld sollte an eine andere, in Turbulenzen befindliche Signa-Tochter, nämlich SportScheck, fließen. Nach dem Inhalt der Garantieerklärung sei wahrheitswidrig die (Rück)-Zahlung der rund 5 Mio. Euro bis spätestens 30. Juni 2024 an die Privatstiftung zugesagt worden, was jedoch unterblieb. Insgesamt sollen die Privatstiftung daher um das Geld geschädigt und die Signa Holding und eine weitere Gesellschaft im Gegenzug unrechtmäßig bereichert worden sein.<BR /><BR />Benko bekannte sich in seiner Befragung vor Richter Norbert Hofer zu beiden Anklagepunkten „nicht schuldig“. Wenn Haselsteiner behaupte, dass er getäuscht worden sei, „dann lügt er.“ Er habe Haselsteiner zum damaligen Zeitpunkt eine Botschaft von Signa-Sanierungsbeauftragten Arndt Geiwitz übermittelt, der darauf gedrängt habe, dass der Industrielle den fälligen Kaufpreis für den Erwerb von Signa-Development-Aktien aus dem Jahr 2022 bezahlen solle. Haselsteiner, der den Kaufpreis offenbar mit der ihm zustehenden Dividendenauszahlung aufrechnen wollte, habe dem letztlich zugestimmt, aber unter der Maßgabe, dass das Geld treuhändig an Geiwitz überwiesen werde - als Unterstützung für die SportScheck, aber de facto an die Signa Holding, an der Haselsteiner auch beteiligt war.<BR /><BR />„Er wollte mich zwingen, dass ich Interesse habe, dass die Signa-Sanierung funktioniert“, gab Benko über Haselsteiner zu Protokoll und meinte: „In der Hitze des Gefechtes hat er mir dann die Garantie aufs Auge gedrückt.“ Er, Benko, habe dann ebenfalls „in der Hitze des Gefechts der Garantie zugestimmt.“ „Haselsteiner hat sich auf Garantie kapriziert, um auf den Kaufpreis zu kommen“, erklärte Benko. Dann kam es zur Abgabe der notariell beglaubigten Garantieerklärung durch Benko, in der er die Auszahlung der Dividende an Haselsteiner garantierte und erklärte, im Falle des Falles selbst dafür aufzukommen. Weshalb habe er das gemacht, obwohl er doch auch kein Organ der Signa Holding sei, sondern „nur“ Beiratsvorsitzender und Berater, fragte der Richter: „Sie können sich nicht vorstellen, welchen Druck er (Haselsteiner, Anm.) gemacht hat - ihm war wichtig, dass er nicht doppelt in Anspruch genommen wird. Er wollte auch keinen Anwalt beiziehen.“ Hätte er damals 5 Mio. Euro zahlen können? „Nein, aber für mich war nicht vorstellbar, dass der Garantiefall eintreten würde“, antwortete der Angeklagte.<BR /><BR />Dem Bauunternehmer sei „jedes Mittel recht gewesen“: Dieser habe ihn auch bezirzen wollen, dass ihm Benkos Mutter oder die Laura-Privatstiftung die „wertlose Forderung über 5 Mio. Euro abkauft“. Der Text der Garantieerklärung sei dann „in Windeseile erstellt worden“ und zwar „aus der Sphäre Haselsteiners“. Er, Benko, habe die Garantie nur gegeben, damit der Kaufpreis fließe, der dann über die Signa Holding an SportScheck gehen sollte.<BR /><BR />Eine Kaufpreis-Stundung habe Haselsteiner übrigens zuvor nie verlangt, so Benko. Er habe ihn aber mehrmals auf den fälligen Kaufpreis aufmerksam gemacht, aber der Industrielle habe dann „immer eine Ausrede parat gehabt“, etwa unter Verweis auf Probleme in dessen Strabag-Konzern.<BR /><BR />Die Dividendenstundung sei übrigens von Sanierer Geiwitz empfohlen worden, sagte Benko. Haselsteiner habe dieser Vorgangsweise zugestimmt. Haselsteiner hatte laut Benko Aktien über 5 Mio. Euro gekauft, seine Dividende hätte in Summe aber 10 Mio. Euro betragen, weil er 10 Prozent an der Signa-Development hielt. Einen „klassischen Dividendenzahltag“ habe es seines Wissens nicht gegeben, aber: „In solche Details war ich nicht involviert. Obwohl man jetzt immer sagt, dass ich alles wusste.“<BR /><BR />Die Oberstaatsanwältin hatte zuvor in ihrem Plädoyer ein anderes Bild Benkos gezeichnet. Dieser sei der „faktische Machthaber und Geschäftsführer“ der Signa Holding gewesen. Dies würden E-Mails, Protokolle, Einvernahmen von Führungsleuten usw. belegen. Zum Tatzeitpunkt, Anfang November 2023, habe er dringend Geld für die Tochter SportScheck gebraucht, um einen „eingefädelten Verkauf nicht scheitern zu lassen“. Deshalb sei er zu Haselsteiner gegangen und habe diesem gegenüber letztlich die notariell beglaubigte Garantieerklärung abgegeben, um an die 5 Mio. Euro zu kommen. „Einzig und allein“ wegen dieser Garantieerklärung, die eine „uneingeschränkte Schadloshaltung“ beinhaltet bzw. versprochen habe, habe die Haselsteiner-Familienstiftung daraufhin das Geld überwiesen. Die Rückzahlung des Geldes hätte laut Benko über die Signa-Development erfolgen sollen, oder - falls dies nicht passiert - hätte er dies persönlich übernommen. Haselsteiner sei es egal gewesen, wie das Geld zurückgezahlt werde - ob durch eine versprochene Dividende, die der Haselsteiner-Stiftung zugestanden wäre, durch Benko persönlich oder sonst wie.<BR /><BR />Die Garantieerklärung habe rein zur Täuschung gedient, erklärte die öffentliche Anklägerin. Der Unternehmer Benko habe nie ernsthaft vorgehabt, Haselsteiner das Geld zurückzuzahlen. Durch eine „unwahre Behauptung“ habe er seinen Geschäftsfreund zur Zahlung bewegt, die sonst nie erfolgt wäre. Dies erfülle klassisch den Tatbestand des Betrugs. Dass die Verteidigung nun behaupte, dass Haselsteiner nur eine alte Schuld beglichen habe und einen fälligen Kaufpreis über 5 Mio. Euro für ein erworbenes Aktienpaket überwiesen bzw. erfüllt habe, stimme nicht. Es habe „keinerlei rechtliche Pflicht“ und „keine Fälligkeit“ gegeben. Und überhaupt: „Wozu braucht es dann eine Garantieerklärung“, fragte die Oberstaatsanwältin. Diese berichtete auch von einem „emotionalen Telefonat“, in dem Haselsteiner Benko zur Rede gestellt habe und ultimativ die Rückzahlung gefordert habe.<BR /><BR />Zum Jagdgewehr führt die Anklägerin aus, dass es sich dabei um ein „absolutes Luxusgut“ gehandelt habe - unter anderem mit goldverzierten Initialen Benkos. Eigentümer des Gewehrs sei die Signa Holding gewesen, die es auch gekauft habe. Der Holding-„Machthaber“ Benko habe das Gewehr ganz klar - nach der Insolvenz der Signa Holding - zu Hause vor den Gläubigern „verborgen“: „Er wollte es selber erhalten und verwenden zu Lasten der Gläubiger.“ So habe der Unternehmer auch im April 2024 - Monate nach der Holding-Insolvenz - noch einen europäischen Waffenpass beantragt.<BR /><BR />Benko-Verteidiger Norbert Wess hielt in beiden Anklagepunkten vehement dagegen und sah seinen Mandanten eindeutig als „nicht schuldig“. „Es gab keinen Schaden und es wurde auch niemand getäuscht“, führte er aus. Haselsteiner habe nämlich lediglich „eine längst überfällige Forderung entrichtet“. So habe dieser im Juni 2022 mit seiner Privatstiftung ein Aktienpaket der Signa Holding erworben, zu dem es sowohl einen Kaufvertrag als auch eine klare Regelung gegeben hatte, bis wann die besagten 5 Millionen zu entrichten seien. „Wenn bis Ende 2022 keine Ausschüttung der Dividende erfolgt, ist der Kaufpreis Anfang Jänner 2023 zu bezahlen“, benannte Wess den Sachverhalt nach seinem Rechtsverständnis.<BR /><BR />Dass Haselsteiner dennoch bis Ende November 2023 keine Bereitschaft gehabt habe, den Kaufpreis zu bezahlen, zeige ein „absurdes“ Rechtsverständnis und „rüttelt an der Glaubwürdigkeit von Haselsteiner“, führte Wess durchaus emotional aus. „Im Gegenteil hat dieser in einer Situation, als die Signa dringend Geld benötigte, sogar noch eine Garantie für eine Rückzahlung verlangt“, so Wess.<BR /><BR />Auch hinsichtlich des Jagdgewehres war Wess gänzlich anderer Auffassung als die öffentliche Anklägerin in ihrem Eröffnungsplädoyer. „Dass Benko die Waffe verwahrte und damit als waffenrechtlich Verantwortlicher agierte, hat nicht mit Eigentum zu tun“, sagte Wess. Die Waffe sei zu keinem Zeitpunkt in seinem Eigentum gestanden, sondern stets im Eigentum der Signa Holding gewesen. Zudem habe sich die Verwahrungssituation niemals verändert. „Sie war nicht unter seinem Kopfpolster, sondern im Waffenschrank wie die 14 anderen Waffen auch.“<BR /><BR />Somit sei weder der Straftatbestand des schweren Betrugs im Falle der Haselsteiner-Stiftung noch der der betrügerischen Krida im Falle des Jagdgewehrs verwirklicht. „Benko ist einfach ein dankbares Opfer für Vieles“, betonte Wess. Viele Personen wollten sich nunmehr „an ihm abputzen“. Zudem sei „Machthaber“ kein Begriff aus dem Strafrecht. „Die Ausführungen auf der Meta-Ebene, er habe alles im Alleingang entschieden, ist völlig egal, was die Waffe oder den Betrugsvorwurf betrifft.“<BR /><BR />Der 82-jährige Strabag-Gründer, Industrielle und frühere Liberales Forum-Politiker Haselsteiner ist ein langjähriger Geschäftspartner Benkos sowie Signa-Investor und Anteilseigner. Er war für Mittwoch als Zeuge geladen - es handelt sich um die erste Zeugenaussage Haselsteiners in einem Strafprozess im Rahmen der gesamten Signa- bzw. Benko-Causa.