Kernpunkt des Konzepts ist einerseits die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung des Tourismus und andererseits auch die Einführung einer Art Betten-Obergrenze.
„Wir sind sehr wohl einverstanden, dass es eine Strategie und ein Konzept braucht, um bestimmte Eingrenzungen vorzunehmen“, sagt Berger im Gespräch mit STOL. Nicht einverstanden sei man hingegen damit, dass kleine Betriebe und Betriebsnachfolger kaum oder keine Möglichkeiten hätten, sich auch künftig zu entwickeln.
Will heißen: „Kleine Betriebe sollen auch künftig die Möglichkeit haben, ihren Betrieb quantitativ zu erweitern und zwar unabhängig von der Gemeinde“, sagt Berger.

„ Die zunehmende Zahl an Airbnb-Wohnungen führt dazu, dass das Angebot an Wohnungen immer knapper wird und die Wohnung- und Mietpreise in die Höhe schnellen. ”
— Klaus Berger, HGV-Vizepräsident
Dasselbe gelte für die Betriebsnachfolge: „Wir dürfen es nicht zulassen, dass jemand den Betrieb seiner Eltern übernehmen will, dann aber keine Möglichkeit mehr hat, den Betrieb weiterzuentwickeln“, so der HGV-Vizepräsident. „Damit würgt man einen ganzen Sektor ab.“ Das sollte man keinesfalls riskieren.
Auch sieht Berger die Entwicklung der Airbnb-Angebote in den Gemeinden sehr kritisch: „Die zunehmende Zahl an Airbnb-Wohnungen führt dazu, dass das Angebot an Wohnungen für die Einheimischen immer knapper wird und die Wohnung- und Mietpreise deshalb in die Höhe schnellen.“ Diese Entwicklung muss ernst genommen werden. Deshalb ist es zu begrüßen, dass auch die sog. Airbnb-Betten stärker in den Fokus gerückt werden, so Berger.

„ Es kann nicht sein, dass die Urlaub-auf-dem-Bauernhof-Betriebe sich auch künftig entwickeln können, aber unsere Betriebe nicht. ”
— Klaus Berger, HGV-Vizepräsident
Und schlussendlich müsse im Konzept eine weitere Ungerechtigkeit bereinigt werden, sagt Berger und zielt dabei auf einen Punkt ab, den schon HGV-Präsident Manfred Pinzger mehrmals kritisiert hat: „Es kann nicht sein, dass die Urlaub-auf-dem-Bauernhof-Betriebe sich auch künftig entwickeln können, aber die gewerblichen Gastbetriebe nicht mehr.“
Wennschon, so Berger, müsse die Einschränkungen für alle gleich gelten. „Zudem“, sagt er: „Die Gastwirte leben von ihrem Betrieb, während die Landwirte dies nur als Nebenerwerb machen.“ Sie aber könnten weiterhin quantitativ erweitern, die gewerblichen Betriebe aber nicht. „Wenn es schon Einschränkungen braucht, dann müssen diese für alle Beherbergungsarten gelten“, so Berger.