<b>Von Gert Gasser</b><BR /><BR />Eins vorneweg: Wie es so oft geschieht, ist der rechtliche Rahmen in Italien lückenhaft, auch aufgrund der relativen Neuheit der Themen und der Vielfältigkeit der Formen, wie die Tätigkeit ausgeübt werden kann. Es gibt einige steuerliche und beitragsrechtliche Klarstellungen, aber weder im Zivilgesetzbuch noch in der Sondergesetzgebung findet sich ein umfassendes Regelwerk zum Berufsbild. Der rechtliche Rahmen gleicht einem Flickenteppich, in dem man sich zurechtfinden muss.<h3> Die Definition</h3>Als Influencer gelten jene Personen, welche gegen Entgelt audiovisuelle digitale Inhalte für Waren oder Dienstleistungen erstellen und auf verschiedenen Social-Media-Kanälen wie zum Beispiel Facebook, Instagram oder Tiktok verbreiten – speziell unter den Jungen der Generation Z und Y ist dieses Berufsbild beliebt. Durch Influencer lassen sich viele Konsumenten beim Einkauf stark von Empfehlungen leiten, egal ob es hierbei um Mode, Schönheitsprodukte, Reisen oder Technik geht. <h3> Steuerliche Einstufung</h3>Aus steuerlicher Sicht betrachtet ist die Art der Tätigkeit des Influencers im Normalfall der freiberuflichen Ausübung von Künsten oder Berufen im Sinne des Artikel 5 des Mehrwertsteuergesetzes 633/72 zuzuschreiben. Die genannte Bestimmung definiert die Tätigkeit als die gewohnheitsmäßige, wenn auch nicht ausschließliche Ausübung einer selbständigen Tätigkeit durch natürliche Personen. Auch das italienische Finanzamt hat diese Einstufung mehrmals bestätigt, womit das Einkommen aus den von Influencern erbrachten Dienstleistungen als Einkommen aus selbständiger Tätigkeit qualifiziert wurde.<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1188414_image" /></div> <BR /><BR />Daraus ergibt sich die Verpflichtung für die Influencer für die Eröffnung einer Mehrwertsteuer-Nummer, mit der dann die Dienstleistungen den Unternehmen in Rechnung gestellt werden können.<BR /><BR /> Im Zuge der Neuanpassung der ATECO-Tätigkeitskodexe, welche ab 1. April 2025 gilt, wurde unter anderem erst kürzlich auch der spezifische Tätigkeitskodex 73.11.03 für das „Influencer Marketing“ eingeführt – dieser Kodex kann somit zum Zwecke für Neuanmeldungen verwendet werden. <BR /><BR />Wird die Influencertätigkeit hingegen in unternehmerischer Form über eine Einzelfirma, eine Personen- oder Kapitalgesellschaft ausgeübt, dann muss neben der Eröffnung einer Mehrwertsteuer-Nummer auch die Eintragung in die Handelskammer erfolgen und die Einkünfte stellen unternehmerische Einkünfte dar. <h3> „Forfettario“ als Option</h3>Bei der Anmeldung kann der Freiberufler für das Pauschalsystem „Forfettario“ optieren, mit dem eine reduzierte Besteuerung, eingeschränkte Erklärungspflichten und die Nichtanwendung der Mehrwertsteuer als Vorteile winken – dieses System kann allerdings nur von jenen verwendet werden, die einen Umsatz von 85.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten. <BR /><BR />Wird dieser Schwellenwert hingegen überschritten, findet das Normalsystem Anwendung und der Influencer muss den Auftraggebern die Dienstleistung zuzüglich Mehrwertsteuer in Rechnung stellen. <h3> Rechnungslegung</h3>Bei der vom Influencer ausgeübten Tätigkeit handelt es sich im Normalfall um eine Marketingtätigkeit, welche als Dienstleistung einzustufen ist. Wird die Dienstleistung vom Auftraggeber bezahlt, dann muss der Influencer hierfür eine Rechnung stellen. Dies gilt auch für den Fall, wenn der Auftraggeber nicht einen Geldbetrag für die Dienstleistung überweist, sondern mit dem Influencer ein Tauschgeschäft macht, welches ebenfalls steuerpflichtig ist. <BR /><BR />Als Tauschgeschäft gilt zum Beispiel, wenn dem Influencer für seine Dienstleistungen entweder Waren gratis überlassen werden oder im Gegenzug andere Dienstleistungen erbracht werden.<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1188417_image" /></div> <BR />In anderen Worten ausgedrückt: Wenn ein Hotel einen Influencer für ein Wochenende im Hotel übernachten lässt und der Influencer dafür verpflichtet ist, eine bestimmte Anzahl von Posts über das Hotel zu erstellen und auf seinen Social-Media-Kanälen zu veröffentlichen, dann müssen beide Subjekte sich gegenseitig eine Rechnung stellen: das Hotel für die gebotene Übernachtungen und der Influencer für die Marketingtätigkeit.<BR /><BR /> Die Bemessungsgrundlage für den Preis der erbrachten Dienstleistung des Influencers ist im Normalfall der Marktwert der Dienstleistung, die der Influencer für seine Dienste erhält. Im genannten Beispiel entspricht dies dem Marktwert der Übernachtung für das Wochenende im Hotel.<BR /> Der Gegenwert der Übernachtung gilt für den Influencer als Einkommen, das von diesem versteuert werden muss. <BR /><BR />Die Praxis, als Influencer für die eigene Tätigkeit keine Rechnung zu stellen, sondern die erhaltene Dienstleistung als Promotion oder Sponsoring des Auftraggebers zu qualifizieren, ist als Steuerhinterziehung zu werten, und wird vom Finanzamt bei Aufdeckung streng geahndet. <h3> Finanzamt wirft ein Auge auf Influencer</h3>Vorsicht ist unter anderem deshalb geboten, da der wirtschaftliche Erfolg von Influencern und die große Reichweite in der Zwischenzeit auch Begehrlichkeiten beim italienischen Fiskus geweckt haben – letztes Jahr gab es verstärkt Kontrollen bei bekannten Influencern, bei denen auch relevante Gesetzesverstöße festgestellt wurden, die vom Fiskus drakonisch geahndet wurden. <h3> Beitragsrechtliche Situation</h3>Abschließend noch ein Blick auf die beitragsrechtliche Situation. Auch hier gilt: In Italien ist die Sozialversicherungspflicht für Influencer nicht einheitlich geregelt. Die korrekte Einstufung hängt im Wesentlichen ab von der konkreten Art und Weise, wie die Tätigkeit ausgeübt wird, vom Inhalt der Dienstleistung, sowie vom gewählten Organisationsmodell. <BR /><BR />Im Normalfall werden die Influencer, welche freiberuflich tätig sind und keine Unterordnungsverpflichtung gegenüber dem Auftraggeber haben, in die sogenannte separate Rentenkasse („gestione separata“) des Nationalfürsorgeinstituts NIFS/INPS eingetragen. <BR /><BR />Wird die Influencertätigkeit hingegen in unternehmerischer Form ausgeübt, so handelt es sich um eine wirtschaftliche Tätigkeit, die dem Sektor Handel zuzuordnen ist, mit entsprechender Verpflichtung in die Eintragung der Rentenkasse der Kaufleute. <BR /><BR />Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Influencer zudem verpflichtet sein, sich in die Pensionskasse für Beschäftigte der Unterhaltungsbranche („Fondo pensioni per lavoratori dello spettacolo“) einzutragen – nämlich dann, wenn die Erstellung der audiovisuellen Inhalte durch Ausübung einer Tätigkeit erfolgt, die von der Sondergesetzgebung der Unterhaltungsbranche geregelt ist, wie zum Beispiel bei Schauspielern oder Musikern. <BR /><BR /><i>*Gert Gasser ist Experte für internationales Steuerrecht. Seit 2014 arbeitet er in der Kanzlei Gasser, Springer, Perathoner, Eder & Oliva in Bozen, Lana und Naturns.<BR /></i>