Der von der Landesregierung am Dienstag genehmigte Wettbewerb lädt Südtiroler Unternehmen, Selbstständige und Weiterbildungsinstitutionen ein, innerhalb 90 Tagen nach dessen Veröffentlichung im Amtsblatt der Region Projekte zur beruflichen Weiterbildung zugunsten von Beschäftigten des privaten Sektors einzureichen. Dafür stehen insgesamt vier Millionen Euro zur Verfügung, wovon die ESF-Mittel noch bis 2020 zu 50 Prozent von der EU stammen, 35 Prozent vom Staat und die übrigen 15 Prozent aus dem Landeshaushalt."Zum Wettbewerb zugelassen sind Weiterbildungsinstitutionen oder -genossenschaften ebenso wie Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler, die ihren operativen oder Steuersitz in Südtirol haben und Kurse für sich oder ihre Mitarbeiter oder Führungskräfte organisieren", erklärte Landeshauptmann Arno Kompatscher bei der Pressekonferenz. Vom Wettbewerb ausgeschlossen sind öffentlich Bedienstete, Lehrlinge sowie Handelsvertreter mit mehreren Auftraggebern.Die Weiterbildungsmaßnahmen, ob Seminar, Workshop oder Einzelfortbildung, dürfen nur während der Arbeitszeit stattfinden, eine maximale Dauer von 400 Stunden vorsehen und müssen nach maximal 240 Tagen nach Beginn abgeschlossen sein.Eine Kommission bewertet die eingereichten Projekte und weist ihnen Punkte zu. Die Landesregierung behält sich die Möglichkeit vor, die Mittel auszustocken, falls sehr viele hochwertige Projekte eingereicht werden, für die die Mittel nicht ausreichen.Weiterführende Informationen zum Wettbewerb stehen auf der Webseite des ESF-Amtes zur Verfügung. Einzelfragen können auch an die E-Mail-Adresse esfbz@provinz.bz.it gerichtet werden.lpa