Freitag, 5. Mai 2023

Besetzung von öffentlichem Grund: „Vereinbarungen nicht erfüllt“

Die Stadt Bozen hat kürzlich eine neue technische Richtlinie für die Ausstattung von öffentlichem Grund mit Außenmöbeln erlassen – ein seit langem viel diskutiertes Thema, das etliche Gastronomiebetriebe betrifft. Der Wirtschaftsverband hds hebt einige kritische Punkte am Dokument hervor.

Bobo Widmann, Sprecher der Fachgruppe Gastronomie im hds. - Foto: © hds

„Der verabschiedete Text berücksichtigt nur unzureichend die Vorschläge und Vorarbeiten der Arbeitsgruppe, an der auch Vertreter der verschiedenen Interessenverbände teilgenommen haben und bringt eine erhebliche Mehrbelastung für die Gastronomiebetriebe mit sich“, bemängelt der Sprecher der Gastronomie im Wirtschaftsverband hds, Bobo Widmann.

Das technische Dokument enthält einige grundlegende Punkte, die definitiv unklar und auslegungsbedürftig sind, so Widmann weiter. „Die neuen Lizenzen werden beispielsweise, wie vom hds vorgeschlagen, eine Laufzeit von sechs Jahren haben, aber was passiert mit den Lizenzen, die gerade erst ausgestellt wurden? Werden sie an die Richtlinie angepasst werden? Das sind wichtige Aspekte, die klar vermittelt gehören, um den Unternehmen Planungssicherheit zu geben“, betont Widmann.

„Für die Beschattungssysteme hatten wir zudem eine Übergangsfrist bis zum 1. Jänner 2025 gefordert, um den Betrieben eine Anpassung zu ermöglichen, auch im Hinblick auf die getätigten Investitionen, aber die technische Richtlinie sieht diese Möglichkeit nicht vor“, schließt Widmann, der die Gemeinde nochmals auffordert, einige kritische Punkte auch gemeinsam mit den Interessenverbänden zu überprüfen und einer neuen Lösung zuzuführen.


stol

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