Doch dem deutschen Bundeskartellamt ist die Praxis zunehmend ein Dorn im Auge.Noch in diesem Jahr d?rften die Wettbewerbsh?ter ein Machtwort sprechen.Sie haben das gr??te Online-Portal HRS ins Visier genommen und bereits zweimal abgemahnt.Dabei geht es genaugenommen nicht um die Preisgarantien f?r die Kunden, sondern um die Vertr?ge, die sie m?glich machen.Hotels, die auf HRS um Kunden werben wollten, mussten dem Online-Portal nach Angaben des Bundeskartellamtes bis zum Einschreiten der Wettbewerbsh?ter den jeweils niedrigsten Zimmerpreis, die h?chstm?gliche Zimmerverf?gbarkeit und die g?nstigsten Buchungs- und Stornierungskonditionen garantieren.Selbst an der eigenen Rezeption sollten die Hotels Reisenden demnach zuletzt keine besseren Konditionen anbieten d?rfen.Das Kartellamt sieht darin einen Versto? gegen das Wettbewerbsrecht. Und die Hauptwettbewerber agieren nach Angaben der Wettbewerbsh?ter ?hnlich.HRS geht allerdings davon aus, dass die Bestpreisklauseln nicht gegen geltendes Recht versto?en. ?Bestpreisklauseln sind keine Erfindung von HRS, sondern sind internationaler Branchenstandard im Internetvertrieb?, reagierte HRS-Gesch?ftsf?hrer Tobias Ragge auf die Vorw?rfe des Kartellamtes.Und: Sie erleichterten den Kunden das Leben, weil sie den Suchaufwand verringerten.Hotelportale kriegen ProvisionF?r die Hotelbetreiber hat sich das Gebaren der m?chtigen Online-Portale l?ngst zum Albtraum entwickelt. Einst waren die Hotelportale willkommene und preiswerte Helfer bei der Vermietung leerer Zimmer.Heute diktieren sie die Bedingungen und kassieren 15 bis 25 Prozent des Zimmerpreises an Provision. Denn kaum noch ein Hotelier kann auf ihre Dienste verzichten.Es sei nicht in Ordnung, dass ein Vertriebspartner derart die Bedingungen diktiere, meint der Hauptgesch?ftsf?hrer des Hotelverbandes Deutschland Markus Luthe im Gespr?ch mit der dpa.?Wir hoffen, dass der Spuk noch in diesem Jahr zu Ende sein k?nnte.?Und Luthe macht keinen Hehl daraus, dass in seinen Augen das Vorgehen gegen HRS nur ein Anfang sein kann. ?F?r uns geh?rt die Untersuchung auf die anderen Portale ausgeweitet.?apa/dpa