Eine Ausnahme-Bestimmung in Sachen Erweiterung bringt den HGV schon jetzt auf die Barrikaden.<BR /><BR /><BR /><BR />Die Landesregierung dürfte am Dienstag das neue Tourismus-Entwicklungskonzept beschließen. Es sind jene Leitplanken, die letztendlich zu dem von Landesrat Arnold Schuler vor 10 Monaten angekündigten Bettenstopp führen sollen. Festgemacht am Bestand von 2019 soll es für jede Gemeinde eine Bettenobergrenze geben. Wenn Betriebe ihre Tätigkeit einstellen, sollen frei werdende Betten über die Gemeinde neu verteilt werden (Bettenbörse).<BR /><BR /> In den ersten Monaten des neuen Jahres will Schuler dem Landtag ein Sammelgesetz zur Neuorientierung vorlegen, mit dem alle Bestimmungen angepasst werden.<BR /><BR />Für 2019 hat die Eurac einen Bestand von 227.000 Betten errechnet. Schon jetzt ist klar, dass die Obergrenze höher liegen wird. 10.000 Betten wurden von den Gemeinden zugewiesen. „Erworbene Rechte, die man keinem nehmen kann und die zum Teil schon verbaut sind“, so Schuler. <BR /><BR /><b>Aus für Zustellbett und Couch</b><BR /><BR />Trotzdem spricht er von einem „Paradigmenwechsel“.<BR />Denn: Mit dem Landesentwicklungskonzept müssen alle Betriebe ihre Betten richtigstellen. „Mehr Touristen mit Zustellbetten und Couch im Haus als dieses offiziell an Betten verfügt, geht nicht mehr“, so Schuler. Betten und Touristen müssen überstimmen. Jedes Bett über eine Meldung an die Gemeinde den Anforderungen von Hygiene und Urbanistik entsprechen. <BR /><BR />Eine Decklung wird es bei der Betriebsgröße geben. Diese soll bei maximal 140 Betten liegen. „Südtirol bleibt das Land der Familienbetriebe“, so Schuler. Das Bundesland Tirol visiert eine Grenze bei 300 Betten an.<BR /><BR />Bereits bei der Einstufung wird Nachhaltigkeit ein zusätzliches Kriterium. „5 Sterne vom 8-Gänge-Menü abhängig zu machen, ist überholt“, so Schuler. Mit der Verwendung regionaler Produkte (0 Kilometer) können die Betriebe erreichen, dass sich ihr 3. oder 4. Stern grün färbt.<BR /><BR /><b>Umstrittene Ausnahme</b><BR /><BR />Doch zurück zum Bettenstopp, der für gewerbliche Beriebe (Hotels) genauso gelten soll wie für den nicht-gewerblichen Bereich (Privatzimmer, Urlaub am Bauernhof, Airbnb). Ganz so ist es aber doch nicht: Für den Urlaub am Bauernhof soll es Ausnahmen geben. „Es ist von übergeordnetem Interesse, dass den Höfen dieser Nebenerwerb bleibt“, so Schuler. Sofern fürs Überleben des Betriebs nötig, sollen neue Betriebe mit Urlaub am Bauernhof entstehen können, bestehende bis zur bereits bestehenden Grenze von 5 Ferienwohnungen erweitern dürfen.<BR /><BR />Sauer stößt dies dem HGV auf, der mit der Bettenbörse allein nicht zufrieden ist. „Wir fordern Gleichbehandlung. Was kleine Bauernhöfe dürfen, muss auch für kleine bestehende Betriebe wie Gasthöfe und Pensionen gelten“, so Präsident Pinzger. <BR /><BR />Schuler winkt ab. „Wenn wir allen wieder Potential zugestehen, könne wir es lassen“. Was bei Urlaub am Bauernhof dazukomme, sei überschaubar. „Viel wichtiger ist es, Airbnb zu begrenzen“. Dieses Angebot hat sich in 5 Jahren auf 4000 verfünffacht. „Das ist mehr als Urlaub am Bauernhof und Privatzimmervermieter zusammen“, so der Landesrat. Das letzte Wort hat aber die Landesregierung. <BR /><BR />