"Das Abkommen, das die Gewerkschaft SGB-CISL nicht unterzeichnet hat, sieht für die Gruppen A, C, D und E eine Verbesserung der Auszahlungen um einen Punkt mehr als die Inflationsrate vor", so der LVH in einer Aussendung. "Ebenfalls verbessert wurden die Auszahlungsbeiträge bei Krankheit, Arbeitsunfall oder außerordentlichen Fällen (Gruppe E)." Die Bilaterale Körperschaft wird demnächst die neuen Kriterien und das Gesuchformular im Internet auf ihrer Website hinterlegen. Der Präsident der Bilateralen Körperschaft, Bruno Covi, erinnert daran, dass alle Betriebsinhaber ansuchberechtigt sind, die die Einzahlung für die Körperschaft regelmäßig getätigt haben. Anfragen nehmen alle beteiligten Verbände und Gewerkschaften entgegen. In der gleichen Sitzung wurde auch die Unterstützung für die Ausbildung der Jugend im Handwerk beschlossen. Demnach wurde ein Beitrag für die Teilnahme der jungen Südtiroler Handwerker an den Landesmeisterschaften und an den Berufsweltmeisterschaften Worldskills beschlossen.