Donnerstag, 3. August 2023

Bonus: 3000 Euro steuerfrei für Angestellte mit Kindern

Neuigkeiten von der Steuerbehörde: Abhängig Beschäftigten mit zu Lasten lebenden Kindern kann ihr Arbeitgeber einen Bonus bis zu 3000 Euro steuerfrei gewähren.

Ein steuerfreies Zuckerl für Arbeitnehmer mit Kindern – dafür muss sich der interessierte Mitarbeiter an seinen Arbeitgeber wenden. - Foto: © APA/dpa-Zentralbild / Monika Skolimowska

In einem kürzlich veröffentlichten Rundschreiben werden Klarstellungen zur neuen Regelung betrieblicher Sozialleistungen (Welfare aziendale) gegeben. Das entsprechende Dekret hat für das Jahr 2023 die Grenze für steuerfreie Güter und Dienstleistungen für Angestellte auf bis zu 3000 Euro (anstatt der bisherigen 258,23 Euro) erhöht.

Das gleiche Dekret hat auch Bonuszahlungen, die nicht zur Bildung des steuerpflichtigen Einkommens von Angestellten beitragen, aufgenommen, einschließlich der Beträge, die Arbeitnehmer für die Zahlung von Hausdienstleistungen wie Strom, Wasser und Gas erhalten oder erstattet bekommen.

Für Arbeitnehmer mit steuerlich zu Lasten lebenden Kinder sind Leistungen bis zu 3000 Euro, die der Arbeitgeber gewährt, von der Einkommenssteuer befreit, ebenso wie von der Ersatzsteuer auf Leistungsprämien.

Beide Elternteile haben Anspruch auf die Leistung

Die Begünstigung gilt auch für Beträge, die für die Zahlung von Wasser-, Strom- und Gasrechnungen gewährt oder erstattet werden. Die Begünstigung gilt für jeden Elternteil, der ein abhängiges Einkommen aus Arbeit oder ähnlichem hat, auch wenn es nur ein Kind gibt, vorausgesetzt, dass es steuerlich von beiden Eltern unterstützt wird.

Das Finanzamt betrachtet Kinder als abhängig, wenn ihr Einkommen nicht mehr als 2840,51 Euro (vor Abzug von absetzbaren Belastungen) beträgt. Die Grenze steigt auf 4000 Euro für Kinder bis zu 24 Jahren.

Da der Bonus für das Jahr 2023 gilt, muss diese Einkommensgrenze bis zum 31. Dezember dieses Jahres überprüft werden. Die neue Begünstigung steht beiden Eltern zu, auch wenn sie sich darauf einigen, die Steuerermäßigung für abhängige Kinder vollständig dem Elternteil zuzuschreiben, der das höhere Einkommen hat.

Hintergrund

Beim betrieblichen Welfare und bei Fringe Benefits können Betriebe ihren Mitarbeitern steuer- und sozialabgabenbefreite Wertzuwendungen, darunter Einkaufs-, Tankgutscheine, Geschenke usw. bis zu einer bestimmten Obergrenze gewähren. Sieht der Arbeitgeber eine solche Leistung vor, vereinbaren dieser und der interessierte Arbeitnehmer den Ablauf der Gesuchstellung.

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kn

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