Wer sein altes Haushaltsgerät durch ein neues, energieeffizientes Modell ersetzt, kann sich über finanzielle Unterstützung vom Staat freuen. Der sogenannte „Bonus elettrodomestici“, im Haushaltsgesetz 2025 verankert, soll den Austausch veralteter Geräte fördern und beim Energiesparen helfen.<h3>Was genau wird gefördert?</h3>Gefördert wird der Kauf von Elektrogroßgeräten wie Waschmaschinen, Trocknern, Geschirrspülern, Kühl- und Gefrierschränken, Backöfen, Kochfeldern und Dunstabzugshauben. Voraussetzung ist, dass die Geräte in der EU hergestellt wurden und eine bestimmte Energieeffizienzklasse erfüllen.<BR /><BR />Für Waschmaschinen, Trockner und Backöfen gilt mindestens die Klasse A, für Abzugshauben Klasse B, für Geschirrspüler Klasse C und für Kühl- und Gefrierschränke Klasse D. Das Energieministerium hat bereits eine <a href="chrome-extension://efaidnbmnnnibpcajpcglclefindmkaj/https://www.mimit.gov.it/images/stories/documenti/Elenco_elettrodomestici_agevolabili_versione_07112025.pdf" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Liste</a> aller förderfähigen Geräte und Marken veröffentlicht.<BR /><BR />Beim Kauf eines neuen Geräts übernimmt der Staat 30 Prozent des Kaufpreises, maximal jedoch 100 Euro. Haushalte mit einem ISEE-Wert unter 25.000 Euro erhalten bis zu 200 Euro Zuschuss. Insgesamt stehen für den Haushaltsgerätebonus 48 Millionen Euro zur Verfügung.<h3> Wer hat Anspruch auf die Förderung?</h3>Im Gegensatz zu vielen anderen Beihilfen steht der Haushaltsgerätebonus allen Haushalten offen – unabhängig vom Einkommen. Jeder Haushalt kann die Förderung jedoch nur einmal in Anspruch nehmen.<BR /><BR />Einzige Voraussetzung ist, dass das alte Gerät nachweislich verschrottet wird. <h3> Wie beantrage ich die Förderung?</h3>Um den Zuschuss zu erhalten, müssen Haushalte vor dem Kauf einen Gutschein über die Plattform IO (im Web oder per App) beantragen. Der Zugang erfolgt über SPID oder die elektronische Identitätskarte (CIE). Im Antrag sind unter anderem der ISEE-Wert sowie Angaben zum alten Gerät erforderlich, das durch ein neues, energieeffizientes Modell ersetzt werden soll.<BR /><BR />Die Anträge können ab 18. November eingereicht werden, solange der Fördertopf noch nicht ausgeschöpft ist – es gilt also das Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“ <BR /><BR />Nach erfolgreicher Beantragung wird ein Gutschein ausgestellt, der 15 Tage gültig ist. Wird er in dieser Frist nicht eingelöst, verfällt er und das entsprechende Budget fließt zurück in den Fördertopf. Auf diese Weise rücken Antragsteller auf der Warteliste automatisch nach, sobald wieder Mittel frei werden.<h3> Warten auch in Südtirol</h3>Dass auch in Südtirol viele auf den Haushaltsgerätebonus gewartet haben, bestätigen die Elektrofachhändler. „Die Leute haben immer wieder danach gefragt, wir mussten sie aber monatelang vertrösten“, sagt Christian Reichhalter, Geschäftsführer von Elektro Reichhalter in Brixen. Wie stark die Förderung tatsächlich angenommen wird, hänge vor allem davon ab, wie einfach der Bonus in der Praxis zu handhaben ist.<BR /><BR />„Es könnte dank des Bonus aber ein gutes Jahresende werden“, meint Reichhalter optimistisch. Besonders vor Weihnachten steige die Nachfrage traditionell an – und in Kombination mit den aktuellen Angeboten am Markt könnte es Markenware zu echten Schnäppchenpreisen geben. „Ähnlich wie beim Bonus-TV damals.“