Gemäß Staatsvertrag, der am 30. April 2004 von den Regierungen von Italien und Österreich unterzeichnet wurde, wird der Rechtssitz der Gesellschaft mit Beginn der Hauptbauphase von Innsbruck nach Bozen verlegt. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Ausschreibung und Durchführung der Vergabeverfahren, die die BBT SE zur Vergabe von Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträgen durchführen muss.Diese werden ab jetzt nach dem italienischen und nicht mehr nach dem österreichischen Vergaberecht abgewickelt. Der Gerichtsstand bei allfälligen Rechtsstreitigkeiten ist nicht mehr das Landesgericht Innsbruck, sondern das Regionale Verwaltungsgericht Bozen. Mit der Verlegung des Rechtssitzes wird die BBT SE künftig auch ihre Steuern in Bozen zahlen.Die Büros der Gesellschaft bleiben physisch unverändert, mit dem einzigen Unterschied, dass sich der bisherige Hauptsitz in Innsbruck seit dem 1. Juli in Bozen und der Zweitsitz in Innsbruck befindet. Auch das System der Geschäftsführung sowie die Zusammensetzung des Vorstandes und des Aufsichtsrates bleiben unverändert. Die BBT SE ist für die Planung und den Bau des Brennerbasistunnel (BBT) verantwortlich. Die Aktien befinden sich je zur Hälfte in italienischem und österreichischem Eigentum. Der 55 Kilometer lange BBT ist das Kernelement des Korridorabschnitts München – Verona. Die Gesamtkosten des BBT werden bis 2025 mit rund 9,7 Mrd. Euro beziffert.stol