Wie aus einer Aussendung des HGV hervorgeht, findet der Terminaufschub für die Anpassung der Brandschutzbestimmungen für folgende Betriebe Anwendung: Einerseits für Betriebe, die bis zum 31. Dezember 2012 bei der Agentur für Bevölkerungsschutz einen Plan zur Anpassung an die Brandschutzbestimmungen eingereicht haben. <h3> 31. Dezember als neuer Termin für Durchführung</h3>Zum anderen für jene Betriebe, die bis zum 31. Dezember 2025 eine Erklärung bei der zuständigen Gemeinde hinterlegen, aus welcher hervorgeht, dass mindestens 8 von 10 vom Gesetz vorgeschriebenen technischen Brandschutzvorschriften erfüllt sind.<BR /><BR />Der neue Termin für die Durchführung der gesamten Anpassungsarbeiten von Beherbergungsbetrieben mit mehr als 25 Betten wird nun der 31. Dezember 2026 sein. Schutzhütten müssen die Anpassungen innerhalb 31. Dezember 2025 durchführen. <h3> HGV dankt Senator Meinhard Durnwalder</h3>Der HGV dankt Senator Meinhard Durnwalder für die Unterstützung bei der Verlängerung der Fristen für die Anpassung an die Brandschutzbestimmungen für Beherbergungsbetriebe und Schutzhütten, da dies für die Betroffenen eine erhebliche Erleichterung darstellt, heißt es abschließend in der Presseaussendung.