Das entsprechende Dekret ist im Amtsblatt der Region veröffentlicht und tritt am 26. Februar in Kraft."Diesen weiteren Aufschub bis zum 31. Dezember", erläutert Abteilungsdirektor Hanspeter Staffler, "können nur jene Beherbergungsbetriebe beanspruchen, die vor dem 26. Februar 1999 - Datum der Einführung der Brandschutzbestimmungen für diese Kategorie - bereits bestanden und einen Anpassungsplan innerhalb des 31. Dezember 2012 der Landesabteilung Brand- und Zivilschutz vorgelegt haben".Auch die Schutzhütten fallen unter diese Aufschubmöglichkeit, ohne dass für diese ein Anpassungsplan eingereicht werden musste.