Demnach müssen sich bestehende Gastbetriebe mit mehr als 25 Betten und Schutzhütten mit mehr als 25 Schlafplätzen bis 31. Dezember 2014 an die Brandschutzvorschriften anpassen. Der ursprüngliche Termin wäre der 26. Februar 2014 gewesen. Der HGV hat sich nach der Entscheidung des Parlaments stark gemacht, dass dieser Aufschub auch für Südtirol gilt. Um diesen Terminaufschub in Anspruch nehmen zu können, mussten die betreffenden Gastbetriebe bis 31. Dezember 2012 bei der Landesabteilung Brand- und Zivilschutz/Amt für Brandverhütung eine entsprechende Erklärung eingereicht haben. Im Zuge der Diskussionen um den Terminaufschub hat der HGV über den Zentralverband Federalberghi in Rom die Forderung hinterlegt, die Bettengrenze zu erhöhen bzw. Vereinfachungen für Gastbetriebe mit bis zu 50 Betten vorzusehen. „Dank des Einsatzes von Senator Hans Berger konnte ein entsprechender Passus bereits in den Senat eingebracht werden, jedoch steht die definitive Verabschiedung in Rom noch aus“, so HGV-Präsident Manfred Pinzger in der Presseaussendung.