Die Stadtwerke Brixen AG hatten den Beschluss, mit dem die Brennercom-Beteiligung der Stadtwerke – neben jener der Selfin – für erloschen kraft Gesetz erklärt worden war, angefochten und eine Aussetzung des Beschlusses erwirkt.Die Brennercom freut sich in einer Aussendung, „dem Gericht die eigenen Argumente sachlich darlegen zu können und blickt dem ersten Gerichtstermin zuversichtlich entgegen“. Eine Woche zuvor, am 19. Juni, hatte die Brennercom die Beteiligung des Landes kraft Gesetz für erloschen erklärt.