Nach der Sitzung von vergangenen Freitag (STOL hat berichtet) hat sich der Verwaltungsrat der Brennercom AG am Freitag am Morgen erneut getroffen.Auf der Tagesordnung stand die Anwendung des Gesetzes 147/2013 betreffend zwei Kleinaktionäre in öffentlicher Hand. Laut Gesetz 147/2013 müssen demnach sämtliche Beteiligungen der öffentlichen Verwaltung an Gesellschaften, die nicht zur Erreichung der eigenen institutionellen Aufgaben zwingend notwendig sind, bis zum 1. Juni 2015 abgestoßen werden.Auch Selfin GmbH und der Stadtwerke Brixen auszahlenDaher sind die Beteiligungen der Selfin GmbH (4,213%) und der Stadtwerke Brixen AG (1,739%) an der Brennercom AG kraft Gesetz erloschen, wie der Verwaltungsrat feststellte.Der Verwaltungsrat sei verpflichtet, innerhalb 31.12.2015 den Wert der Beteiligung der verfallenen Gesellschafter in Geld auszubezahlen, hieß es.Den zwei Kleinaktionären werde ein Wert von 764,27 Euro pro Aktie ausgezahlt. Der Nennwert der Aktien beträgt 516 Euro. Der festgesetzte Wert von 764,27 Euro – vom Aufsichtsrat der Brennercom AG einstimmig als angemessen erachtet – entspräche somit einer Wertsteigerung von 48,11 Prozent.stol