Die Klage Großbritanniens gegen den Beschluss des EU-Finanzministerrats, eine Finanztransaktionssteuer auf Basis der verstärkten Zusammenarbeit von elf Staaten – unter ihnen Österreich – einzuführen, wurde abgewiesen. Die Klage sei verfrüht erfolgt, heißt es im am Mittwoch veröffentlichten Urteil.Gegen Vorschläge kann nicht geklagt werdenDer EuGH weist darauf hin, dass der von London angefochtene Beschluss nicht vor Einführung der Steuer geprüft werden könne.Dies habe Großbritannien auch selbst konzediert. Im vorliegenden Fall betont der EuGH, dass die von London angefochtenen Elemente einer künftigen Finanztransaktionssteuer keine Bestandteile des angefochtenen Beschlusses seien.Es handle sich im derzeitigen Stadium nur um Vorschläge der Kommission von 2011 und 2013.Großbritannien hatte geklagt, weil es durch den EU-Ratsbeschluss vom Jänner 2013 seine Rechte und Pflichten als nicht-teilnehmender Staat missachtet sieht und zusätzliche Kosten befürchtet. Der EuGH erklärt in seinem Urteil vom Mittwoch, dass sich seine Kontrolle im Rahmen einer Klage auf Nichtigerklärung eines Beschlusses über die Ermächtigung zu einer verstärkten Zusammenarbeit auf die Frage der Gültigkeit einer solchen Ermächtigung beziehe.Diese Kontrolle dürfe nicht mit der Kontrolle verwechselt werden, die im Rahmen einer späteren Nichtigkeitsklage über eine verstärkte Zusammenarbeit in diesem Bereich ausgeübt werden könne.Vor Einführung keine Prüfung möglichDie von London angefochtenen Beschlüsse enthielten auch keine Bestimmung zur Frage der Kosten, die bei der Durchführung der Verstärkten Zusammenarbeit entstehen. Diese Frage könne daher vor der Einführung der Finanztransaktionssteuer nicht geprüft werden.Die elf Euro-Länder, die sich an der Finanztransaktionssteuer beteiligen wollen, sind neben Österreich noch Deutschland, Frankreich, Belgien, Griechenland, Estland, Italien, Spanien, Portugal, Slowakei und Slowenien. Die Brüsseler Behörde hatte vorgeschlagen, Geschäfte mit Aktien und Anleihen mit 0,1 Prozent und solche mit spekulativen Finanzprodukten (etwa Derivate) mit 0,01 Prozent zu besteuern.Allerdings ist der Zeitpunkt einer konkreten Einführung derzeit noch überhaupt nicht klar. Die Finanzminister waren sich zuletzt zumindest über ein schrittweises Vorgehen einig. So soll mit Aktien begonnen werden, dann kommen Derivatprodukte.Wobei bei den Derivaten noch Klärungen notwendig seien. Am 5. Mai beim nächsten EU-Finanzministerrat sei ein weiteres Treffen der elf Staaten geplant, hatte zuletzt Österreichs Ressortchef Michael Spindelegger (ÖVP) erklärt.apa