„Der Abbau von Bürokratie ist eine gemeinsame Herausforderung vieler Beteiligter. Die Handelskammer hat selbst bereits konkrete Schritte gesetzt. Wichtig ist vor allem die Dringlichkeit des Problems zu erkennen und konkret anzugehen“, so Handelskammerpräsident Michl Ebner.Die bürokratische Belastung der Unternehmen ist enorm. Die Handelskammer hat im Rahmen ihrer Zuständigkeiten bereits einige Studien zu diesem Thema erstellt, eine eigene Arbeitsgruppe eingerichtet und eine Reihe von Maßnahmen zum Bürokratieabbau getroffen. „Zu nennen ist hier der geplante Einheitsschalter für die gewerbliche Wirtschaft SUAP ("Sportello unico attività produttive"), dessen Vorbereitungsphase vom Gemeindenverband, der Landesverwaltung und der Handelskammer nun abgeschlossen wurde. Der Schalter wird im Laufe des Jahres 2013 in allen 116 Gemeinden Südtirols aktiv sein“, so die Handelskammer.Ein weiteres Beispiel für die Bürokratieentlastung sei die bereits eingeführte Vereinheitlichte Meldung, die durch einen einzigen Antrag vier Behördengänge erspare. Diese besteht in der telematischen Mitteilung der Eintragung, Änderung oder Beendigung einer unternehmerischen Tätigkeit an das Handelsregister. Durch das Nachrichtennetz der Handelskammern werden die Daten direkt an die Agentur für Einnahmen, an das INPS und das INAIL telematisch weitergeleitet.In den Bereich des Bürokratieabbaus fällt auch die Mediation als Alternative zum Gerichtsverfahren. Die Handelskammer Bozen bietet seit 2005 die freiwillige Mediation an, 2011 ist die vom Gesetz vorgesehene Pflichtmediation dazu gekommen. „In 28 Prozent der Fälle wird eine Einigung zwischen den Konfliktparteien erzielt. Die Mediation ist besonders kostengünstig, unbürokratisch, schnell und flexibel. Im Durchschnitt wird ein Mediationsverfahren in der Handelskammer in weniger als drei Monaten abgewickelt, selten braucht es mehr als zwei oder drei Treffen.“Die zertifizierte Meldung SCIA („Segnalazione certificata di inizio attività“) ermöglicht die unmittelbare Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit. Die Handelskammer hat in der Folge 60 Tage Zeit zu kontrollieren, ob die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Betrieb kann jedoch sofort mit der Tätigkeit beginnen. „Um einen Beitrag zur Verbesserung der Liquidität der Unternehmen zu leisten, zahlt die Handelskammer alle Rechnungen im Schnitt in 17 Tagen.“