Mittwoch, 19. Dezember 2012

Bürokratieabbau im Lehrlingswesen

Der Arbeitgeber übermittelt künftig mit der Einheitsmeldung des Arbeitsverhältnisses auf elektronischem Wege auch jene Daten, die für die Einschreibung der Lehrlinge an den Landesberufsschulen notwendig sind.









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