<BR />Alle Unterkünfte sind verpflichtet, den CIN-Code bei jeder Werbeanzeige und somit auch auf der Website der Beherbergungsstruktur anzuführen.<BR /><BR />„Durch das Verbot, eine Wohnung ohne CIN-Code für die touristische Vermietung auf einer Buchungsplattform anzubieten, erhoffen wir uns, dass die unlautere Konkurrenz in unserem Sektor zurückgedrängt werden kann“, sagt HGV-Präsident Manfred Pinzger. „Und mit den Kontrollen, welche nun seitens der Gemeinden erfolgen werden, erwarten wir uns, dass illegal touristisch vermietete Wohnungen wieder für den heimischen Miet- und Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen.“<BR /><BR />Laut den staatlichen Vorgaben sind die Gemeinden für die Kontrolle über die Ausweisung des CIN-Codes zuständig. Auch wenn manche Gemeinden illegale touristische Kurzzeitvermietungen aufgedeckt haben, wie jüngst in Bozen, so müssten die Gemeindeverwaltungen verstärkt das Phänomen der touristischen Vermietung privaten Wohnraums im Auge behalten, mahnt der HGV. <BR /><BR />Mit dem CIN-Code und der Zuweisung der Vorschussbetten hätten die Gemeinden die Instrumente, um die gewerblichen Beherbergungsbetriebe zu fördern und den heimischen Miet- und Wohnungsmarkt zu stützen.<h3> Großteil der Südtiroler Unterkünfte hat CIN-Code beantragt</h3>Südtirol schließt beim Registrieren dieses neuen Kenncodes im Vergleich mit anderen Regionen und Provinzen überdurchschnittlich gut ab. Stand heute haben sich über 92 Prozent aller Südtiroler Unterkunftsbetriebe den CIN-Code zugelegt. „Als HGV haben wir unsere Mitglieder in den vergangenen Monaten aktiv dabei unterstützt, vor allem in jenen Fällen, wo es zu technischen Schwierigkeiten mit dem Registrierungssystem gekommen ist“, schreibt der HGV abschließend.