Freitag, 6. November 2020

Corona: Dienstleistungsverträge nicht gleichgestellt mit Lunch-Tickets

Gastbetriebe dürfen Türen für Berufstätige lediglich im Rahmen von Dienstleistungsverträgen mit deren Arbeitgebern öffnen. Dies stellt das Land Südtirol am Freitag klar.

Gastbetriebe dürfen nicht für Kunden, welche mit Lunch-Tickets bezahlen, öffnen. - Foto: © shutterstock









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