Und noch eine „schöne“ Bescherung vom Corona-Jahr! Wer in den vergangenen Monaten im Lohnausgleich war, muss auch beim Weihnachtsgeld Kürzungen wegstecken. Die Arbeitsrechtsberaterin Manuela Berger vom Studio Elas in Meran erklärt die Details.<i><BR /><BR />Von Rainer Hilpold</i><b><BR /><BR />13. Monatsgehalt, 14. Monatsgehalt: Es herrscht landläufig viel Verwirrung ums Thema Weihnachtsgeld. Wie ist das Weihnachtsgeld eigentlich genau geregelt?</b><BR />Manuela Berger: Das 13. Monatsgehalt wird im Dezember ausbezahlt. Da die Auszahlung meistens in der Zeit um Heiligabend erfolgt, wird es auch als Weihnachtsgeld bezeichnet. Das 14. Monatsgehalt, das nicht in jedem Sektor vorgesehen ist, wird im Juni/Anfang Juli ausbezahlt. Man nennt es daher manchmal auch Urlaubsgeld.<BR /><BR /><BR /><b>Das Weihnachtsgeld fließt laut Studien vorwiegend in den Konsum – ganz zur Freude des Handels und der Gastronomie. Was ist aber mit jenen, die 2020 im Lohnausgleich waren, können sie sich trotzdem über ein 13. Monatsgehalt in voller Höhe freuen?</b><BR />Berger: Nein. Beim Lohnausgleich werden die Zusatzgehälter gekürzt. Das heißt, wer heuer im Laufe des Jahres in Lohnausgleich war, bekommt unter Umständen ein niedrigeres Weihnachtsgeld als in anderen Jahren. <BR /><BR /><BR /><b>Können Sie ein Beispiel aus der Praxis nennen?</b><BR />Berger: Ein Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttolohn von 1500 Euro war im April und Mai den ganzen Monat voll in Lohnausgleich. Normalerweise würde er im Dezember ein 13. Gehalt von brutto 1500 Euro erhalten. In diesem Jahr, in dem er 2 Monate voll in Lohnausgleich war, bekommt er vom Arbeitgeber nur 10 Zwölftel davon, also 1500 Euro:12 x 10 Monate = 1250 Euro brutto. <BR /><BR /><BR /><b>Das entspricht im konkreten Fall einem Rückgang zwischen 15 und 20 Prozent bei 2 Monaten im Lohnausgleich. Springt da nicht das Fürsorgeinstitut NISF/INPS ein?</b><BR />Berger: Die Anteile des 13. Gehaltes für die Monate des Lohnausgleichs werden vom NISF/INPS bezahlt: Sie sind jedoch im monatlichen Höchstbetrag des Lohnausgleichsgeldes enthalten und somit in den meisten Fällen vom Mitarbeiter nicht wirklich spürbar. <BR /><BR /><BR /><embed id="dtext86-46998901_quote" /><BR /><BR /><b><BR />Kann ein Betrieb coronabedingt das Weihnachtsgeld seiner Mitarbeiter kürzen oder komplett streichen?</b><BR />Berger: Nein, das Weihnachtsgeld wird – wie erwähnt – nur gekürzt, wenn im Laufe des Jahres Lohnausgleich in Anspruch genommen wurde. Aber eine reine Kürzung oder Streichung aufgrund des aktuellen Corona-Notstandes ist nicht möglich. <BR /><BR /><b>Ist das Weihnachtsgeld also verpflichtend für einen Arbeitgeber?</b><BR />Berger: Mit einem Dekret des Präsidenten der Republik wurde das 13. Monatsgehalt im Jahr 1960 für alle Arbeitnehmer eingeführt. Somit sind Arbeitgeber verpflichtet, das Weihnachtsgehalt auszuzahlen. Das Weihnachtsgeld ist in jedem Sektor, sowohl privat als auch öffentlich, vorgesehen. Anspruch haben alle lohnabhängigen Arbeitnehmer. Meistens wird das Weihnachtsgeld mit einem eigenen Lohnstreifen ausbezahlt. Manche Arbeitgeber zahlen es aber auch gemeinsam mit dem November- oder Dezembergehalt aus.<BR /><BR /><b>Muss das Weihnachtsgeld versteuert werden?</b><BR />Berger: Ja, das Weihnachtsgeld wird normal besteuert. In Gegensatz zu einem normalen Monatsgehalt werden beim 13. aber keine Steuerfreibeträge berechnet, wodurch der Steuerabzug höher und der Nettobetrag entsprechend geringer ist als bei einem normalen Gehalt.<BR /><BR /><b>Was sind die grundsätzlichen Unterschiede zwischen dem Weihnachtsgeld hierzulande und jenem in Deutschland?</b><BR />Berger: Während es in Italien gesetzliche Vorgaben zur Zahlung eines 13. Gehaltes gibt, ist dies z. B. in Deutschland nicht der Fall. Dort müssen Tarifverträge oder betriebliche bzw. individuelle Vereinbarungen eine solche Zahlung vorsehen. In Italien entspricht das Weihnachtsgeld einem normalen Monatsgehalt, in Deutschland hingegen wird meistens nur ein prozentueller Anteil davon ausgezahlt.<BR /><BR /><BR /><BR /><BR />