Donnerstag, 4. Juni 2020

Covid-Ansteckung am Arbeitsplatz: Keine Haftung für Unternehmer, wenn...

Mit der Umwandlung des GD Nr. 23/2020 (sog. „Decreto Liquidità“) in ein Gesetz durch die Abgeordnetenkammer und den Senat wurden am Donnerstag die Problematik im Hinblick auf die Haftung des Arbeitgebers im Fall von einer Ansteckung mit Covid-19 überwunden und der diesbezügliche Vorschlag von Confindustria übernommen.

Bisher haben bereits rund 100 unserer Mitgliedsunternehmen Betriebsabkommen zur Umsetzung der Corona-Sicherheitsprotokolle unterzeichnet. (Symbolbild) - Foto: © shutterstock









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