Im vergangenen Sommer hat die Südtiroler Kammer der Arbeitsrechtsberater erstmals auf das Problem hingewiesen: Eigentlich sollte auch jene Zeit, in der sich jemand wegen des Covid-Notstandes in Lohnausgleich befand, wie jeder andere Lohnausgleich für die Rente anerkannt werden.<BR /><BR />Doch wie sich vergangenes Jahr herausstellte, war das nicht so: In einigen Fällen fehlten Arbeitnehmern ganz oder teilweise die Corona-Lohnausgleichswochen oder die sogenannten Figurativbeiträge, die in dieser Zeit gutgeschrieben werden sollten. Figurativbeiträge sind jene Rentenbeiträge, für die das Fürsorgeinstitut NISF/INPS aufkommt, wenn ein Arbeitnehmer seine Arbeitstätigkeit unterbricht, zum Beispiel im Krankenstand, in der Mutterschaft oder eben im Lohnausgleich. <h3> Richtigstellung beim INPS in Bozen beantragen</h3>Wie viele Arbeitnehmer betroffen sind, weiß man nicht. Doch nachdem es sich um ein technisches Problem handelte, das italienweit aufgetreten war, hoffte man bislang auf eine Lösung von seiten des INPS in Rom.<BR /><BR />„Denn eigentlich müsste das INPS alle fehlerhaften Positionen automatisch und von sich aus richtig stellen“, sagt Loris De Bernardo, Präsident der Südtiroler Kammer der Arbeitsrechtsberater. <BR /><BR />Doch das ist bislang nicht der Fall. „Die Richtigstellung erfolgt heute nur, wenn man einen entsprechenden Antrag stellt, aber nicht automatisch“, ergänzt Markus Schenk, Rechnungsprüfer der Kammer der Südtiroler Arbeitsrechtsberater. <BR /><BR />Deshalb appellieren De Bernardo und Schenk an alle Arbeitnehmer, die sich in Corona-Lohnausgleich befanden, selbst tätig zu werden und sich, sollte man betroffen sein, ans INPS in Bozen zu wenden und um eine Richtigstellung anzusuchen. <h3> Wochen und Figurativbeiträge kontrollieren</h3>Was ist also konkret zu tun? <BR /><BR />„Man sollte seinen Rentenauszug kontrollieren und wenn man sieht, dass entweder Wochen oder Figurativbeiträge fehlen, dies dem INPS direkt melden“, rät De Bernardo. <BR /><BR />Wer eine SPID-Identität hat, kann auf der INPS-Webseite einsteigen und sich seine Rentenposition anschauen. Dort sind alle Arbeitsjahre aufgelistet. „Man sucht also den entsprechenden Zeitraum und kontrolliert, ob man auf insgesamt 52 rentenversicherte Wochen kommt. Der Lohnausgleich ist dabei in einer eigenen Zeile aufgelistet“, erklärt Schenk. <BR /><BR />Das gilt natürlich nur wenn man 52 Wochen lang ein Arbeitsverhältnis hatte, sonst sind es eben entsprechend weniger Wochen. Danach prüft man, ob in der Lohnausgleichszeile ein Betrag in Euro angegeben ist. <BR /><BR />Entdeckt man einen Fehler, dann kann man beim INPS in Bozen eine Richtigstellung beantragen, zum Beispiel auf der INPS-Webseite im persönlichen Bereich des Bürgers über die Funktion „Rentenposition richtig stellen“, über die der Bürger dann einen Antrag an das Institut stellt. <BR /><BR />Wer keinen SPID hat, sollte sich an ein Patronat wenden oder bei der Grünen Nummer des INPS anrufen, empfiehlt De Bernardo.<h3> „Nicht allzu lange abwarten“</h3>Was passiert, wenn man das nicht korrigieren lässt? <BR /><BR />Dann zahlt der Arbeitnehmer bei der Rente drauf: „Wenn einem diese Lohnausgleichswochen fehlen, geht man entsprechend später in Rente. Wenn einem die Figurativbeiträge fehlen, dann bekommt man weniger Rente ausbezahlt“, erklärt De Bernardo. <BR /><BR />Er appelliert an die Beschäftigten, nicht allzu lange abzuwarten. Denn je mehr Zeit verstreiche, desto schwieriger könnte es werden, die Fehler zu beheben. „Gerade jüngere Menschen machen sich vielleicht heute keine Gedanken über ihre Rente und kontrollieren das nicht, aber in 30 Jahren, wenn sie in Pension gehen möchten ist es für sie entscheidend, ob sie ein paar Wochen früher oder später die Rente antreten dürfen – aber dann könnte es unter Umständen komplizierter sein, die Position richtig stellen zu lassen.“<BR />