Südtirol ist verglichen mit anderen Regionen noch in der glücklichen Lage, über lebendige Dörfer zu verfügen. Das ist auch den Gastbetrieben zu verdanken – als gastronomische Nahversorger. In vielen – selbst abgelegenen – Orten mit mehr als 100 Einwohnern gibt es noch mindestens ein Lokal. Doch steigende Kosten, veränderte Lebensgewohnheiten und zunehmende Mobilität machen es den Wirtsleuten zunehmend schwer, wirtschaftlich über die Runden zu kommen.<h3> 22 Anträge genehmigt</h3>Damit das Licht in den Stuben nicht ausgeht, greift das Land Südtirol den Dorfgasthäusern unter die Arme. Mit Förderprogrammen soll ihr Fortbestand gesichert werden. Im vergangenen Jahr wurden die Förderkriterien gelockert – durchaus mit Erfolg.<BR /><BR />Seit 2024 kann unter bestimmten Bedingungen nicht mehr nur der letzte verbliebene Gastbetrieb im Dorf Fördergeld erhalten, sondern auch ein zweiter – wenn dieser mehr als einen Kilometer entfernt liegt und kein weiterer Ganzjahresbetrieb in der Nähe ist. Diese Änderung, angestoßen von Tourismuslandesrat Luis Walcher, hat Wirkung gezeigt: Die Zahl der genehmigten Förderanträge ist deutlich angestiegen – von jährlich 8 bis 13 auf nunmehr 22. „Das zeigt, dass die überarbeiteten Kriterien in der Praxis ankommen“, heißt es aus dem Tourismusressort.<BR /><BR />Zur Wahrheit gehört allerdings auch, dass von 39 eingereichten Ansuchen fast die Hälfte abgelehnt wurde – trotz der neuen Regelungen. Zur Erklärung: Wer ein Gasthaus oder eine Bar im Dorf weiterführt, erhält eine jährliche Förderung von 12.000 Euro.<h3> „Weitere Anpassungen nötig“</h3>Für den Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) ist klar: Es bräuchte weitere Anpassungen. Die abgeänderten Kriterien seien ein Schritt in die richtige Richtung, aber noch immer würden zu viele Betriebe ausgeschlossen.<BR /><BR />Ein zentrales Problem: die Definition des Begriffs „ganzjährig geöffnet“. In der Praxis werde dies häufig mit einer formellen Jahreslizenz gleichgesetzt – selbst wenn ein Betrieb mehrere Monate im Jahr geschlossen habe. So werde die Förderung eines zweiten Betriebs im Ort abgelehnt, obwohl die gastronomische Nahversorgung das gesamte Jahr über faktisch nicht gegeben sei. <BR /><BR /><embed id="dtext86-70092167_quote" /><BR /><BR />Grundsätzlich fordert der HGV mehr Flexibilität. Gerade in strukturschwachen Dörfern sei es gerechtfertigt, ohne weitere Hürden einen zweiten Betrieb zu unterstützen. Auch bei den sogenannten Mischbetrieben – also etwa Beherbergung plus angeschlossene Gastronomie – sieht der HGV Handlungsbedarf. Derzeit gilt eine Umsatzgrenze von 300.000 Euro im Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre. Wer darüber liegt, verliert den Anspruch auf Förderung. Die Schwelle sei etwas zu niedrig angesetzt. Der Verband plädiert daher für eine Anhebung dieser Grenze, um der wirtschaftlichen Realität besser Rechnung zu tragen.<BR /><BR />„Gerade in kleinen Orten ist das Gasthaus oft Treffpunkt, Kommunikationsort und Lebensader zugleich“, betont HGV-Präsident Manfred Pinzger. Die Förderpolitik müsse dieser Rolle gerecht werden – nicht nur auf dem Papier, sondern im echten Leben.