Ziel des „split payments“ ist es, die Mehrwertsteuerhinterziehung zu unterbinden. Deshalb zahlt die öffentliche Verwaltung seit 2015 ihren Lieferanten und Erbringern von Dienstleistungen nur den Netto-Rechnungsbetrag; die Mehrwertsteuer behält sie zurück und führt sie direkt an den Staat ab.Bislang galt dieses „split payment“ nur für Unternehmen, die Lieferungen oder Leistungen für Staat, Regionen, Land, Gemeinden usw. erbrachten. Mit dem neuen Maßnahmenpaket wurde diese Pflicht zur aufgeteilten Rechnungszahlung auch für Freiberufler eingeführt, wenn sie für die öffentliche Hand arbeiten. Wenn also ein Rechtsanwalt Leistungen für eine Gemeinde erbringt, wird künftig auch ihm nur mehr der Rechnungsbetrag ohne Mehrwertsteuer ausbezahlt.Das Maßnahmenpaket zur Defizitsenkung sieht neben der Erweiterung des „split payments“ eine Reihe von weiteren wichtigen Neuerungen vor: unter anderem eine Nachfolgeregelung für die sogenannten Voucher und die Abschaffung der 1- und 2-Cent-Münzen. Der aktuelle „WIKU“ fasst die wichtigsten Maßnahmen zusammen. Alle wichtigen Infos über das Maßnahmenpaket zur Defizitsenkung lesen Sie im WIKU in der aktuellen Ausgabe des Tagblatts "Dolomiten".