<b>Wie wichtig ist das Weihnachtsgeld für die Wirtschaft?</b><BR />Für den Konsum vor und um Weihnachten bis Neujahr ist es maßgeblich. Es verleiht den Bürgern eine Extra-Portion Kaufkraft. Auch wenn die „Tredicesima“ (das 13. Monatsgehalt) eigentlich zum Jahreslohn eines Beschäftigten gehört, wird sie psychologisch als „Belohnung“ gesehen. Laut einer aktuellen Umfrage des Marktforschungsunternehmens Ipsos im Auftrag von Confesercenti planen 8 von 10 Italienern ihr „13.“ für Konsumausgaben zu verwenden, Geschenke, Festtagsessen und Feiertagsurlaube inklusive. Entsprechend gehören der Handel und das Gastgewerbe zu den Hauptprofiteuren. Insgesamt kommen laut Ipsos durch das Weihnachtsgeld 51,3 Milliarden Euro an Kaufkraft in Umlauf. Aufgrund eines Zuwachses der Beschäftigung und einigen Anpassungen bei Kollektivverträgen ist der Betrag um 7,8 Prozent höher als vor einem Jahr. <BR /><BR /><BR /><BR /><b>Was ist das Weihnachtsgeld überhaupt</b>?<BR />Es ist das 13. Monatsgehalt, das im Dezember ausbezahlt wird und daher auch Weihnachtsgeld genannt wird. „Ursprünglich war es eine freiwillige Zahlung der Arbeitgeber, wurde dann aber verpflichtend für Arbeitnehmer im Industriesektor. Mit Erlass des Staatspräsidenten 1070/1960 wurde das Recht auf ein 13. Monatsgehalt dann auf alle Arbeitnehmer ausgeweitet“, weiß Manuela Berger, Beraterin beim Lohnbüro Elas in Meran. <BR /><BR /><BR /><BR /><b>Das heißt, Arbeitgeber sind zur Zahlung verpflichtet?</b><BR />Ja, die Zahlung ist vom Gesetz und vom Kollektivvertrag vorgesehen und somit für lohnabhängige Mitarbeiter Teil der fixen Entlohnung. „Eine Besonderheit gilt fürs Baugewerbe: Für sie wird das Weihnachtsgeld vom Arbeitergeber monatlich an die Baurbeiterkasse gezahlt und sie bekommen den Betrag dann im Dezember direkt von der Bauarbeiterkasse ausbezahlt. Es findet also keine direkte Zahlung vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer statt“, so Berger. Zudem könne es vorkommen, etwa im Gastgewerbe, dass das Weihnachtsgeld monatlich ausbezahlt werde. Ausgenommen vom Weihnachtsgeld sind freiberufliche Mitarbeiter, Projektmitarbeiter oder Praktikanten.<BR /><BR /><embed id="dtext86-67855583_quote" /><BR /><BR /><BR /><b>Kann das Weihnachtsgeld gekürzt oder gestrichen werden?</b><BR />„Nein, es ist Teil des Gehaltes und kann nicht einfach gestrichen werden, ebenso können nicht einzelne Mitarbeiter oder Abteilungen ausgeschlossen werden. Befindet sich ein Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, gibt es verschiedene soziale Abfederungsmaßnahmen, wie etwa die Lohnausgleichskasse, die genutzt werden können.“ Beanspruche ein Unternehmen Lohnausgleich, könne es vorkommen, dass das Weihnachtsgeld geringer ausfalle, da vorgesehen sei, dass das Weihnachtsgeld während der Lohnausgleichskasse nicht oder nur reduziert anreife. <BR /><BR /><BR /><BR /><b>Sachleistungen statt Weihnachtsgeld – geht das?</b><BR />Auch das sei nicht möglich. „Das Weihnachtsgeld ist kollektivvertraglich geregelt; Sachleistungen können höchstens darüber hinaus gewährt werden.“<BR /><BR /><BR /><BR /><b>Wie hoch ist das Weihnachtsgeld und fließen auch Überstunden in die Berechnung mit ein?</b><BR />Das Weihnachtsgeld reift im Laufe des Jahres an (ein Zwölftel pro Monat) und entspricht einem Monatsgehalt, wenn ein volles Jahr gearbeitet wurde (Jänner bis Dezember). Beispiel: Wenn jemand erst im Oktober im Unternehmen begonnen hat, dann bekommt er drei Zwölftel vom Monatsgehalt als Weihnachtsgeld ausbezahlt. Wichtig: „Das Weihnachtsgeld reift an, wenn es bezahlte Abwesenheiten wie Krankheit, Mutterschaft und Ähnliches gab. Für unbezahlte Abwesenheiten wie unbezahlte Wartestände reift hingegen kein Weihnachtsgeld an“, führt Berger weiter aus. Das Weihnachtsgeld wird aufgrund der fixen Monatsentlohnung berechnet. „Das bedeutet, dass die Entlohnung für Überstunden, oder Entschädigungen für Außendienste beim Weihnachtsgeld nicht berücksichtigt werden.“<BR /><BR /><BR /><b>Warum entspricht das Weihnachtsgeld meist nicht exakt einem monatlichen Nettogehalt?</b><BR />Das Weihnachtsgeld gehört zum Jahreseinkommen und wird somit wie die restlichen Monatsgehälter den Beiträgen und Steuern unterworfen. Aber: „Auf das Weihnachtsgeld gibt es keine Beitragsreduzierung und es werden keine Steuerfreibeträge berechnet. Aus diesem Grund ist der Nettobetrag vom Weihnachtsgeld in der Regel geringer als bei einem normalen Monatsgehalt.“