<BR /><BR />Seit Freitag ist der „EU Data Act“ in Kraft, der Konsumenten mehr Rechte an den Daten überlässt, die ihre vernetzten Geräte sammeln. Dazu gehören auch Videos, Bilder oder Tonaufnahmen.<BR /><BR />Konkret soll das Datengesetz den Verbrauchern künftig erleichtern, diese Gerätedaten, auf die bislang nur der Hersteller Zugriff hatte, einzusehen, sie zu löschen oder auch an Dritte weiterzugeben – etwa zu Reparaturzwecken. Besonders Letzteres ist mit der Hoffnung verbunden, dass Reparaturen oder andere Dienstleistungen dadurch günstiger und einfacher werden.<BR /><BR /><BR /><embed id="dtext86-71392823_quote" /><BR /><BR /><BR />„Aus Verbrauchersicht ist die neue Verordnung sicherlich nicht schlecht: Dadurch rücken die Daten wieder näher zu den Nutzern“, sagt die Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS), Gunde Bauhofer.<h3> Vom Smartphone bis zum Auto</h3>Die Verordnung gilt für viele Produkte – von Handys, Smartwatches und modernen Küchengeräten bis hin zu Klimaanlagen, E-Bikes und sogar Autos. <BR /><BR />Das heißt, Autofahrer sollen künftig auf Diagnosedaten, Nutzungsmuster oder Wartungsinformationen ihres Pkws selbst zugreifen und sie auch mit Dritten teilen können – ohne die Garantie zu verlieren.<BR /><BR />„Es ist tatsächlich erstaunlich, dass auch Autos eingeschlossen sind“, sagt Bauhofer. „Das könnte dazu führen, dass nicht mehr allein die Vertragswerkstatt Zugang zu den Daten hat, sondern dass der Autofahrer sie auch einer freien Werkstatt zur Verfügung stellen kann.“ <BR /><BR />Das könnte Autoreparaturen einfacher und günstiger machen. „Aber das dürfte noch Zukunftsmusik sein.“<h3> Verbraucherschützer warnen vor leichtfertigem Umgang</h3>Allerdings warnt die Verbraucherschützerin auch davor, leichtfertig Daten zu teilen: „Es ist zwar aus Verbrauchersicht super, wenn Nutzer Zugriff auf ihre Daten haben, aber sie müssen dann auch vorsichtig sein, mit wem sie sie teilen.“<BR /><BR />Aber was könnte passieren? „Besonders aufpassen würde ich bei Gesundheitsdaten – sie zu teilen ist grundsätzlich nicht günstig“, sagt die Konsumentenschützerin.<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1211001_image" /></div> <BR /><BR /> „Eine Smartwatch zum Beispiel speichert eine Reihe von Gesundheitsdaten, vom Herzschlag über Schlafqualität bis zum Belastungs-EKG. Eines ist es, diese Daten mit seinem Arzt zu teilen, etwas anderes, wenn die Versicherung sie einsehen möchte, weil sie dann vielleicht ein besonders gutes Angebot unterbreiten kann. Hier wäre ich sehr vorsichtig.“<BR /><BR />Ein anderes Beispiel: Autobesitzer können sich künftig dafür entscheiden, bestimmte Daten mit ihrer Versicherung zu teilen. In der Theorie könnte ein vorbildliches Fahrverhalten zu einer geringeren Versicherungsprämie führen. <BR /><BR />Im Gegenzug kann der Kfz-Versicherer aber das Fahrverhalten komplett überwachen und unter Umständen die Daten seinerseits weitergeben. Die Frage ist, ob man das will.<h3> Recht auf Daten gilt auch für bereits gekaufte Produkte</h3>Das neue Recht gilt im Übrigen nicht nur für Geräte, die man in Zukunft kauft, sondern auch für bereits erworbene Geräte, die weiter genutzt werden. Und: „Der Zugang zu den Daten muss kostenlos sein, sie dürfen also nicht gegen Entgelt freigegeben werden“, sagt Bauhofer.<BR /><BR />Wie die Nutzer an die Daten kommen sollen – ob über eine App oder das Herstellerportal –, darüber müssen laut Verordnung die Anbieter und Hersteller beim Erwerb des Produkts informieren.<h3> Anbieterwechsel soll leichter gehen</h3>Ebenso interessant: Mit der neuen Verordnung sollte man den Cloud-Anbieter – wie Amazon Web Services, Microsoft oder Google – leichter wechseln können, weil die Daten einfacher mitgenommen werden können. „Wer also von der Apple Watch auf ein Google-Modell umsteigt, sollte seine Daten problemlos übertragen können“, erklärt Gunde Bauhofer.<BR /><BR />So weit, so gut – bleibt nur noch die Frage, wie jetzt die Umsetzung konkret erfolgt. Bauhofer: „Ob in der Praxis auch wirklich alles so funktionieren wird wie geplant, das wird man sehen.“ <BR />Und auch, ob die Nutzer von ihrem neuen Recht wirklich Gebrauch machen.