Liquidität, Fixkosten, Mieten, Saisonbeschäftigte und Berggebiete – das sind die Schwerpunkte im neuen Dekret. Hier die Einzelheiten. <BR /><BR /><BR /><i>Von Arnold Sorg</i><BR /><BR /><BR /><BR />40 Milliarden Euro wird das neue Hilfspaket der italienischen Regierung „Decreto sostegni 2“ umfassen. Gleichzeitig sind noch einige Geldmittel – rund 800 Millionen Euro – vom „Decreto sostegni 1“ frei und können für bestimmte Zwecke eingesetzt werden. <BR /><BR />Da derzeit die Umwandlung des Dekretes „Sostegni 1“ in ein Gesetz erfolgt und gleichzeitig die Ausarbeitung des Nachfolgedekretes „Sostegni 2“, müssten beide Dekrete gemeinsam behandelt werden, um eine bestmögliche und breite Unterstützung zu garantieren“, sagt SVP-Senator Dieter Steger. <BR /><BR /><b>Schwerpunkt Liquidität</b><BR /><BR />Der Hauptschwerpunkt des neuen Dekretes „Sostegni 2“, das Ende nächster Woche vom Ministerrat in Rom verabschiedet werden soll, liegt im Bereich Liquidität. Will heißen: Es geht um die Verlängerung der Darlehen, um einen erleichterten und beschleunigten Zugang zu Krediten.<BR /><BR /><b>Fixkosten</b><BR /><BR />Dieser Bereich wird sowohl durch Geldmittel aus dem ersten „Sostegni“-Dekret, als auch durch Mittel des neuen Dekretes finanziert. In diesen Bereich fallen die Gebühren für die Benutzung von öffentlichem Grund – „Cosap“ und „Tosap“. Wenn eine Bar oder ein Restaurant im Freien auf öffentlichem Grund Tische stehen hat, müssen normalerweise Gebühren dafür bezahlt werden. „Mit den beiden Dekreten sollen die Gebühren während der Pandemiezeit freigestellt werden“, so Steger. <BR /><BR />Der zweite Punkt im Bereich Fixkosten betrifft die Immobiliensteuer IMU. Für bestimmte Bereiche wie den Dienstleitungsbereich und den Handel soll mit den Geldern des „Sostegni 1“ die erste IMU-Rate freigestellt werden und mit dem „Sostegni 2“ die zweite IMU-Rate für den Tourismus und andere Wirtschaftsbereiche. „Südtirol hat hier eine eigene Regelung, daher muss man erst schauen, wie das in Südtirol angewandt wird“, sagt der Senator.<BR /><BR /><BR /><embed id="dtext86-48820320_quote" /><BR /><BR /><BR />Ein weiterer Punkt im Bereich Fixkosten sind die RAI-Gebühren. Betriebe sollen diese für den Zeitraum, in dem sie coronabedingt nicht geöffnet hatten, nicht bezahlen müssen – das soll noch mit den Geldern des „Decreto sostegni 1“ finanziert werden. <BR /><BR />Ins zweite „Sostegni“-Dekret fällt hingegen das Thema Müllgebühren. Diesbezüglich will man die Fixkosten für Familien und Betriebe senken. Dasselbe gilt für die Stromkosten: Man will die Steuern auf Strom senken – für Unternehmen und Private. <BR /><BR />Ebenfalls einfließen in das „Decreto sostegni 2“ soll auch das Thema Mietkosten. All jenen Betrieben, die coronabedingt nicht öffnen konnten, oder jene Personen, die keine Arbeit hatten und trotzdem Miete bezahlen mussten, soll mit „Crediti d'imposta“, also mit Steuergutschriften, unter die Arme gegriffen werden. <BR /><BR /><b>Saisonbeschäftigte</b><BR /><BR />Ein wichtiges Thema sei die Problematik rund um die Saisonbeschäftigten, sagt Steger, also um jene Personen, die schon seit Monaten ohne Arbeit und zum großen Teil auch ohne Arbeitslosenunterstützung dastehen – in Südtirol sind mehr als 10.000 Personen betroffen. „Diesen Punkt habe ich gemeinsam mit unserer Autonomie-Gruppe eingebracht, da er ursprünglich von der Regierung nicht vorgesehen war.“ Der Una-Tantum-Beitrag über 2400 Euro sei nämlich „bei weitem nicht ausreichend“, so der SVP-Senator. „Das ist nur ein rückwirkende Hilfe, aber keine Hilfe für die Zukunft.“ <BR /><BR />Einerseits müsse man diesbezüglich die Vorsorge-Lücken stopfen und zweitens müsse man die betroffenen Personen dringend finanziell unterstützen. „Das Arbeitsministerium hat uns zugesagt, diesen Punkt in das neue Dekret einzufügen.“ Für diesen Bereich wird die Regierung mindestens 1,5 Milliarden Euro in die Hand nehmen müssen. <BR /><BR /><b>Unterstützung für Berggebiete</b><BR /><BR />Mit dem „Decreto sostegni 1“ wurde ein Hilfspaket für die Berggebiete über 700 Millionen Euro beschlossen. Steger hat diesbezüglich einen Änderungsantrag eingebracht, dieses Paket um 100 Millionen Euro auf 800 Millionen aufzustocken. „Wir versuchen also bei der Umwandlung des Dekretes in ein Gesetz diese Aufstockung durchzubringen.“ <BR /><BR /><b>Nächste Woche soll Dekret verabschiedet werden</b><BR /><BR />Das „Decreto sostegni 1“ soll kommende Woche vom Senat verabschiedet werden und in der Folge von der Abgeordnetenkammer. Damit wird das Dekret in ein Gesetz umgewandelt. Das „Decreto sostegni 2“ wird vom Ministerrat voraussichtlich Ende der nächsten Woche beschlossen. <BR /><BR />„Es ist viel Geld, das der Staat in die Hand nimmt, um die Unternehmen und die Bürger zu unterstützen“, so Steger. „Aber es gibt momentan keinen anderen Weg.“ Nun müsse man aber hoffen, dass sich die epidemiologische Lage bessert und die Wirtschaft wieder durchstarten könne. „Wir müssen immer bedenken, dass die Neuverschuldung Italiens gewaltig ist und irgendwann müssen diese Schulden zurückgezahlt werden.“<BR />