32 Milliarden Euro schwer ist das Maßnahmenpaket des „Decreto sostegno“. Enthalten sind darin Hilfen für Betriebe und Arbeitnehmer. Wer kann ansuchen, ab wann kann man ansuchen und wann soll das Geld ausbezahlt werden? Die Details. <BR /><BR /><BR /><BR /><i>Von Arnold Sorg</i><BR /><BR /><BR /><BR />Das „Decreto sostegno“ ist in 5 große Kapitel unterteilt: in Beiträge für Unternehmen, in Abfederungsmaßnahmen für Arbeitnehmer wie die Lohnausgleichskasse, in die Sanität und Impfkampagne, in Hilfen für Regionen, Gemeinden und den Wintertourismus und in die Unterstützung für Bildung, Kultur, Ordnungshüter, Feuerwehren und Messen und Kongresse.<BR /><BR /><BR /><b>Beiträge für Unternehmen:</b><BR />11 Milliarden Euro sind für diese Kategorie vorgesehen. Diese 11 Milliarden Euro machen gleich viel aus, wie die direkten Hilfen der vergangenen 3 Dekrete in Summe. „Aber trotzdem ist diese Summe unbefriedigend“, sagt der Südtiroler SVP-Senator Dieter Steger. Die Pandemie habe nämlich den Großteil der Betriebe massiv getroffen – 5,5 Millionen Betriebe und Selbstständigen haben ein Anrecht auf Unterstützung. „Wenn man die 11 Milliarden Euro auf diese 5,5 Millionen aufschlüsselt, dann kommen im Schnitt Hilfsgelder zwischen 3000 und 4000 Euro heraus“, so Steger. „Das reicht bei weitem nicht aus und ist für viele Betriebe nur ein Tropfen auf dem heißen Stein.“ <BR /><BR /><b>Nächstes Hilfspaket voraussichtlich im April</b><BR /><BR />Nichtsdestotrotz seien diese 11 Milliarden Euro zumindest „ein weiterer Schritt“, so Steger. Ein weiterer Schritt deshalb, weil bereits in wenigen Wochen ein nächstes Hilfspaket kommen soll. „Ich gehe davon aus, dass dies bereits im Laufe des April passieren wird“, so der SVP-Senator. Derzeit spricht man von 20 Milliarden Euro, Steger glaubt aber, dass es mehr sein werden: „Ich könnte mir gut vorstellen, dass das nächste Hilfspaket eine Größenordnung hat, wie das ,Decreto sostegno'“ – also gut 30 Milliarden Euro. <BR /><BR /><BR /><BR /><embed id="dtext86-48335769_quote" /><BR /><BR /><BR /><BR /><b>Kriterien, Ansuchen, Auszahlung</b><BR />Viele Betriebe stehen vor großen Liquiditätsproblemen und warten dringend auf Hilfe. Daher stellt sich die Frage, wann die Gelder des „Decreto sostegno“ ausbezahlt werden sollen. „Man hat uns versichert, dass man spätestens ab dem 10. April mit der Auszahlung der Hilfsgelder beginnt“, so Steger. Für die Ansuchen wird bis zum 31. März eine neue digitale Plattform eingerichtet, auf der der Antragssteller eine Eigenerklärung über Umsatzverlust und Beitragsklasse einreichen kann. Der Antragsteller kann auch entscheiden, ob er die Hilfsgelder überwiesen haben, oder einen Steuerausgleich machen will.<BR /><BR />Am 31. März geht die Plattform online, danach haben die Unternehmer 60 Tage Zeit, einen Antrag für die Hilfsgelder zu stellen. <BR /><BR />„Wichtig ist, dass es gelungen ist, die Hilfsgelder auf die 10-Millionen-Euro-Umsatzgrenze auszuweiten“, so Steger. Ursprünglich war die Obergrenze bei 5 Millionen Euro festgelegt. „Aber ein großer Betrieb kann durch die Pandemie genauso in Existenzschwierigkeiten geraten sein, wie ein kleiner.“ <BR /><BR />Wie werden die Hilfsgelder berechnet? Der Umsatzverlust muss mindestens 30 Prozent betragen. Hierfür wird der Umsatzverlust eines Betriebes im Jahr 2020 im Verhältnis zum Jahr 2019 hergenommen und ein Monatsmittelwert errechnet. Auf diesen Monatsmittelwert erhalten Betriebe mit einem Umsatz bis zu 100.000 Euro 60 Prozent, 50 Prozent für Betriebe mit bis zu 400.000 Euro Umsatz, 40 Prozent für Betriebe mit bis zu einer Million Euro Umsatz, 30 Prozent für Betriebe mit bis zu einem Umsatz von 5 Millionen Euro und 20 Prozent für Betriebe mit einem Umsatz von bis zu 10 Millionen Euro. „Zusätzlich gibt es eine Deckelung bei den Hilfsgeldern“, sagt Steger: Maximal kann ein Betrieb bis zu 150.000 Euro an Hilfsgeldern erhalten. <BR /><BR />Was ist mit jenen Betrieben, die neu gegründet worden sind? „Wenn ein Unternehmen 2019 gegründet worden ist und eine Halbjahresbilanz aufweisen kann, dann wird der Umsatzverlust anhand dieses Halbjahres berechnet.“ Jene Betriebe, die erst im Jänner oder Februar 2020 gegründet worden sind, erhalten einen Pauschalbetrag – eine physische Person erhält 1000 Euro, eine juridische Person 2000 Euro. <BR /><BR /><BR /><b>Abfederungsmaßnahmen:</b><BR />Die Sonder-Lohnausgleichskasse Covid wird bis zum Jahresende verlängert, der Kündigungs-Stopp bis Ende Juni, für einige Sektoren sogar bis Ende Oktober. Für die Saison-Arbeitskräfte ist eine Pauschale von 2400 Euro vorgesehen. <BR /><BR /><BR /><b>Hilfen für Wintertourismus:</b><BR />Rund 4 Milliarden Euro an finanzieller Unterstützung sieht die Regierung in Rom dafür vor. Knapp eine Milliarde Euro davon geht an die Gemeinden, 100 Millionen Euro an die Großstädte, 250 Millionen Euro sind als Ausgleich für die Ortstaxe gedacht, eine Milliarde geht an die Regionen mit Sonderstatut, und 250 Millionen Euro sind für die Provinzen mit Spezialstatut vorgesehen und 800 Millionen Euro gehen an den öffentlichen Nahverkehr. <BR /><BR />Wichtig für Südtirol: 700 Millionen Euro sind in diesem Kapitel für den Wintertourismus eingeplant. Nicht einverstanden zeigt sich Senator Steger diesbezüglich aber mit dem Bezugszeitraum für diese Hilfsgelder. „Dieser muss unbedingt noch abgeändert werden.“ <BR /><BR />Vorgesehen ist nämlich, dass man die Umsatzausfälle der Betriebe von Jänner 2020 bis Ende Dezember 2020 als Bezugszeitraum nimmt. „Das geht für uns nicht gut“, so der SVP-Senator. Einerseits, weil man im Vorjahr zwischen Jänner und Mitte März des Vorjahres noch normal arbeiten konnte, andererseits aber vor allem, weil die Monate Jänner bis Ende März dieses Jahres fehlen. „Jene Betriebe, die normalerweise im Winter geöffnet haben, hatten zwischen Jänner und Ende März 2021 null Umsatz und diese werden im aktuellen Text des Dekretes kaum berücksichtigt“, so Steger. <BR /><BR /><BR />