Wann kann ich in Rente gehen? Wie viele Dienstjahre brauche ich? Und können Maurer wirklich früher in Rente gehen? Diese Fragen beantwortet unser Renten-Experte.<BR /><BR /><BR /><BR /><b>Ich bin im April 1963 geboren und war vom 1.März 1979 bis etwa 30. September 2005 als lohnabhängiger Arbeitnehmer in einem Pustertaler Industrieunternehmen beschäftigt. Seitdem zahle ich die NISF/INPS-Versicherungsbeiträge als selbstständiger Bauer ein. Wann kann ich in Rente gehen?</b><BR /> Sie benötigen für den Anspruch auf eine vorzeitige Altersrente 42 Jahre und 10 Monate an Versicherungszeiten – plus 3 Monate bis zu Ihrem Renteneinstiegsfenster. Laut dem Ihrem Schreiben beigelegten Versicherungsauszug können Sie bis zum 31. Dezember 2020 insgesamt 41 Jahre und einen Monat an Versicherungszeiten nachweisen. Wenn Sie weiterhin kontinuierlich versichert bleiben, erreichen Sie die notwendigen 42 Jahre und 10 Monate am 30. September 2022. Ab diesem Datum müssen Sie noch 3 Monate bis zu Ihrem Renteneinstiegsfenster hinzuzählen, sodass Sie Ihre vorzeitige Altersrente mit Anlaufdatum 1. Jänner 2023 beziehen können. Sie müssen deshalb gegen Oktober 2022 bei einem Patronat den entsprechenden Rentenantrag an die zuständige NISF/INPS-Stelle schicken, um dadurch keinen Monat an Rente zu verlieren. Zum Zeitpunkt Ihrer Pensionierung sind Sie dann nicht einmal 60 Jahre alt und können zu Ihrer Rente auch weiterhin, ohne Abmeldung, Ihren Bauernhof bewirtschaften.<BR /><BR /><BR /><b>Ich bin Grundschullehrerin und am 25. Februar 1962 geboren. Im August 2020 habe ich insgesamt 38 Jahre und 8 Monate an Pensionsversicherungszeiten erreicht. Wann kann ich frühestens in Pension gehen?</b><BR /> Sie können Ihre vorzeitige Alterspension mit Anlaufdatum 1. September 2023 beziehen, weil Sie am 30. Oktober 2023 die notwendigen 41 Jahre und 10 Monate an Rentenversicherungszeiten erreichen werden. Da Lehrer nur einmal im Jahr in Rente gehen können – und zwar immer am 1. September jeden Jahres –, besagt die einschlägige gesetzliche Bestimmung, dass man die für eine Pensionierung notwendigen Rentenversicherungszeiten innerhalb 31. Dezember des Pensionierungsjahres erreichen muss. In Ihrem Falle würde das bedeuten innerhalb 31. Dezember 2023, um mit 1. September 2023 die Rente beziehen zu können. Sie brauchen auch nicht die 3 Monate bis zum Renteneintrittsfenster abwarten, denn diese 3 Monate zählen nicht zu den Rentenvoraussetzungen.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="622295_image" /></div> <BR /><BR /><BR /><b>Ich bin im April 1961 geboren und habe bis zum 31. Dezember 2020 in der Privatwirtschaft als lohnabhängiger Arbeiter 2010 Versicherungswochen geleistet. Wann kann ich in den Ruhestand treten?</b><BR />Da Sie bis zum 31. Dezember 2020 insgesamt 2010 Versicherungswochen (38 Jahre, 7 Monate und 4 Wochen) nachweisen können, erreichen Sie die für eine vorzeitige Altersrente notwendigen 42 Jahre und 10 Monate an Rentenversicherungszeiten (2227 Wochen) am 28. Februar 2025. Sofern Sie bis dahin wie bisher als Lohnabhängiger weiterarbeiten. Laut den heute geltenden Bestimmungen müssen Sie ab diesem Datum noch 3 Monate bis zu Ihrem Renteneinstiegsfenster warten, um Ihre vorzeitige Altersrente effektiv mit 1. Juni 2025 beziehen zu können. Zu diesem Zeitpunkt werden Sie 64 Jahre alt sein.<BR /><BR /><BR /><BR /><b>Ich (weiblich) erreiche laut Auskunft des Patronates am 30. November 2021 die für eine Pensionierung notwendigen 41 Jahre und 10 Monate an Versicherungszeiten. Kann ich sofort in Pension gehen oder muss ich noch ein Renteneintrittsfenster abwarten? Und kann ich eventuell während dieser Zeit schon zu Hause bleiben oder kann ich auch bis zum effektiven Renteneintritt weiterarbeiten?</b><BR />Nein, Sie können nicht sofort in Rente gehen, wenn Sie im November 2021 die für eine vorzeitige Altersrente notwendigen 41 Jahre und 10 Monate an Versicherungszeiten erreichen. Ab diesem Datum müssen Sie noch 3 Monate bis zu Ihrem Renteneinstiegsfenster abwarten, bis Sie Ihre Rente mit Anlaufdatum 1. März 2022 effektiv beziehen können. Während der 3 Monate von Ende November bis Ende Februar 2022 können Sie beruhigt weiter arbeiten, und diese 3 Monate werden Ihnen auch für die Rentenberechnung mitgezählt. Wichtig ist aber, dass Sie innerhalb 28. Februar 2022 Ihren Rentenantrag an das NISF/INPS senden und innerhalb dieses Datums auch Ihr Arbeitsverhältnis kündigen. Ab 1. März 2022 können Sie dann jederzeit in Rente gehen, ohne ein weiteres Renteneinstiegsfenster abwarten zu müssen. Denn das Renteneinstiegsfenster legt nur den ersten möglichen Pensionierungszeitpunkt fest. Sollten Sie sich eventuell dazu entscheiden, bis zum April weiterzuarbeiten und erst dann in Rente zu gehen, so wird Ihre vorzeitige Altersrente als Anlaufdatum den 1. Mai 2022 haben. Sie können, wenn Sie es wünschen, Ihr Arbeitsverhältnis zum 30. November 2021 kündigen. In diesem Falle aber werden Sie 3 Monate lang keine Entlohnung und auch keine Rente beziehen. Wenn Sie hingegen Ihr Arbeitsverhältnis mit 28. Februar 2022 kündigen, dann werden Sie sofort Ihre vorzeitige Altersrente mit Anlaufdatum 1. März 2022 erhalten. Sie können somit bis zum 28. Februar 2022 normal weiterarbeiten, Sie müssen aber nicht.<BR /><BR /><BR /><BR /><b>Ich bin 47 Jahre alt und von Beruf Maurer. Ich habe bis heute 31 Jahre gearbeitet. Ist es wahr, dass Maurer früher in Rente gehen können als andere?</b><BR /> Nicht alle Maurer können früher in Rente gehen. In Ihrem Fall hängt es davon ab, welche Maurertätigkeit Sie im Spezifischen ausüben. Aber generell kann man sagen, dass Maurer zum größten Teil mit 41 Versicherungsjahren in Rente gehen können – sofern Sie vor dem 19. Lebensjahr mindestens 52 Wochen versichert waren, was in Ihrem Fall gegeben ist. Bestimmte, genau genau definierte Maurertätigkeiten werden als besonders beschwerlich oder gesundheitsgefährdend eingestuft, weshalb diese Berufskategorien als Ausgleich schon mit 41 Versicherungsjahren eine vorzeitige Altersrente beziehen können. Es gilt aber weiterhin die Entwicklungen auf diesem Gebiet genauestens zu verfolgen, denn es könnte durchaus sein, dass sich in den nächsten Jahren diesbezüglich etwas ändert.<BR /><BR /><i><BR />Haben Sie Fragen zu den Themen Altersvorsorge und Zusatzrente? Schicken Sie sie uns – bitte möglichst kurz gefasst – an die E-Mail-Adresse:dolomiten.wirtschaft@athesia.it.</i><BR /><BR /><BR /><BR /><BR />