Wann kann ich in Rente gehen? Wie viele Dienstjahre brauche ich? Diese Fragen beantwortet unser Renten-Experte.<BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><b>Ich bin jetzt 57 Jahre alt und werde heuer 38 Arbeitsjahre erreichen. Die letzten Jahre habe ich immer in Vollzeit als Lehrerin in der Grundschule gearbeitet. Wann kann ich um Altersteilzeit ansuchen? Gibt es die Quote 100 noch? Wie viel Abzug würde ich dadurch in Kauf nehmen? Mit welchem Tag/Monat könnte ich eventuell im letzten Arbeitsjahr in Wartestand gehen, da die Mindestarbeitszeit erreicht wurde?</b><BR />Laut dem Ihrem Schreiben beigelegtem Auszug können Sie bis zum 31. August 2019 insgesamt 36 Jahre 3 Monate und 2 Tage an Versicherungszeiten nachweisen. Für den Bezug einer vorzeitigen Altersrente benötigen Sie 41 Jahre und 10 Monate; somit müssen Sie noch 4 Jahre arbeiten, um diese Voraussetzungen zu erfüllen. Sie erreichen diese 41 Jahre und 10 Monate an Versicherungszeiten Ende März 2025 und können somit mit 1. September 2025 Ihre vorzeitige Altersrente beziehen. Zu diesem Zeitpunkt werden Sie 61 Jahre alt sein. Die Quote 100 gilt noch bis 31. Dezember 2021. <BR />Aber Sie erfüllen die Voraussetzungen dafür nicht. Denn um die Quote 100 nutzen zu können, muss man 62 Jahre alt sein und gleichzeitig 38 Versicherungsjahre beisammen haben. Die 38 Versicherungsjahre erreichen Sie zwar heuer im Juni, aber das Lebensalter von 62 Jahren nicht. Es besteht aber auch die Möglichkeit, mit der Frauenregelung („opzione donna“) in Rente zu gehen. Dafür müssen Sie 58 Jahre alt sein und mindestens 35 Versicherungsjahre beisammen haben. Das Alter von 58 Jahren erreichen Sie im Februar 2022 und die notwendigen 35 Versicherungsjahre haben Sie schon erreicht. Sollte diese Pensionierungsmöglichkeit auch weiterhin jährlich von der italienischen Regierung verlängert werden, so könnten Sie, mit 1. September 2023 in Pension gehen. Dabei wird aber die Rentenberechnung ausschließlich nach dem beitragsbezogenen System durchgeführt, und Sie würden somit mindestens 33 Prozent weniger Pension beziehen, als wenn Sie normal in Rente gehen würden. Also ist eine solche Pensionierung nicht unbedingt vorteilhaft. <BR /><BR />Betreffend der von Ihnen angesprochenen Vorruhestandregelung gilt Folgendes: Lehrer mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag können in den letzten 3 Schuljahren, bevor sie die Voraussetzungen für die Frühpension oder Altersrente erreicht haben, eine Reduzierung der Unterrichtszeit beantragen. Das Gesuch muss gleichzeitig mit dem Antrag um die Versetzung in den Ruhestand erfolgen. Dem Gesuch um Dienstaustritt muss die Aufstellung des Pensionsamtes über das Pensionsalter beigefügt werden. In der Regel beträgt die Reduzierung 25 Prozent der Unterrichtszeit. Die Verwendungsmöglichkeit für die restliche Arbeitszeit wird mit der Schulführung vereinbart. Der entsprechende Antrag ist bei der Schuldirektion innerhalb Anfang März (heuer der 5. März) einzureichen. Sie sollten sich aber in dieser Sache an eine Gewerkschaft wenden, um sich genauer beraten zu lassen. Sie erreichen die für die vorzeitige Altersrente notwendigen 41 Jahre und 10 Monate an Versicherungszeiten Ende März 2025 und könnten somit theoretisch ab diesem Datum in den unbezahlten Wartestand gehen und dann Ihre Rente mit Anlaufdatum 1. September 2025 beziehen.<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="624341_image" /></div> <BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><b>Ich beziehe seit 1. November 1999 eine Dienstaltersrente, die aber inzwischen ein wenig „schmal“ geworden ist. Da ich jetzt 67 Jahre alt geworden bin, frage ich Sie, ob sich eine Umwandlung in eine normale Altersrente (sofern möglich) finanziell für mich lohnt. Oder bleibt die Berechnung der Rente trotzdem gleich?</b><BR />Obwohl Sie 67 Jahre alt geworden sind und somit das für eine Altersrente notwendige Lebensalter erreicht haben, ist die Umwandlung einer Dienstalters- in eine Altersrente nicht vorgesehen. Das würde Ihnen finanziell auch keine Vorteile bringen. <BR />Eine solche Umwandlung wäre nur dann möglich, wenn Sie in den letzten 5 Jahren vor der Pensionierung mit der Dienstaltersrente weniger verdient hätten als in den Jahren vorher. In diesem Fall könnten Sie eine Neuberechnung Ihrer Rente beantragen, ohne bei der Berechnung der neuen Rente diese schlechteren Jahre mitzuberücksichtigen. Dies ist aber eher selten der Fall und würde auch bedeuten, dass Ihnen die neue Rente mit weniger Versicherungsjahren berechnet wird als Ihre bisherige Dienstaltersrente. <BR />Die einzige Möglichkeit Ihre heutige Rente aufzubessern, besteht darin, um eine Aufstockung Ihrer derzeitigen Rente beantragen – sofern Sie nach der Pensionierung eine versicherungspflichtige Arbeitstätigkeit ausgeübt haben. In dem Fall können Sie für diese so eingezahlten Versicherungsbeiträge um eine Aufstockung ansuchen. Oder Sie können um eine Zusatzrente ansuchen. Welche dieser beiden Möglichkeiten auf Sie zutreffen kann, hängt von der jeweils ausgeübten Tätigkeit ab. <BR /><BR /><BR /><i>Haben Sie Fragen zu den Themen Altersvorsorge und Zusatzrente? Schicken Sie sie uns – bitte möglichst kurz gefasst – an die E-Mail-Adresse:dolomiten.wirtschaft@athesia.it.</i><BR /><BR />