Wann kann ich in Rente gehen? Wie viele Dienstjahre brauche ich? Diese Fragen beantwortet unser Renten-Experte.<BR /><BR /><BR /><b>Meine Mutter ist 65 Jahre alt und kann 2 versicherte Jahre aufweisen. Hat sie nach Vollendung von 67 Lebensjahren Anspruch auf eine Sozialrente?</b><BR /> Das kann man so leider nicht genau sagen. Um Anspruch auf eine Sozialrente bzw. Sozialgeld zu haben, darf man ein jährliches persönliches Bruttoeinkommen von 5983,64 Euro (im Jahr 2021) nicht überschreiten, wenn man alleinstehend ist. Die Sozialrente beträgt maximal 460,28 Euro monatlich. Um den vollen Betrag zu erhalten, darf Ihre Mutter gar kein Einkommen besitzen. Sollte Sie ein kleines Einkommen haben, dann wird dieses vom möglichen Höchsteinkommen von 5983,64 Euro abgezogen, der sich so ergebende Differenzbetrag durch 13 dividiert und dann als monatliches Sozialgeld ausbezahlt. <BR />Ist Ihre Mutter hingegen verheiratet, so darf das jährliche Bruttoeinkommen Ihrer Eltern den Betrag von 5983,64 nicht übersteigen, um die monatliche Sozialrente von 460,28 Euro beziehen zu können. Und ein gemeinsames Einkommen beider Elternteile darf den Betrag von jährlich 11.967,28 Euro brutto nicht übersteigen, um eine reduzierte Sozialrente zu erhalten. <BR />Je näher man mit dem Einkommen zu dieser Obergrenze von 11.967,28 Euro kommt, desto geringer wird die zustehende monatliche Sozialrente, wobei aber Ihre Mutter auch in diesem Fall nicht die 5983,64 Euro brutto an persönlichem Einkommen übersteigen darf.<BR /> Wenn Ihre Mutter die eben beschriebenen Voraussetzungen erfüllt, dann hat sie Anspruch mit einem Lebensalter von 67 Jahren eine Sozialrente zu beziehen.<BR /><BR /><BR /><BR /><b>Ich bin 63 Jahre alt und habe im Februar 2020 mit 43 Jahren und einem Monat an Versicherungszeiten um die vorzeitige Rente (cumulo gratuito) angesucht. Ich habe das Ansuchen an die Wirtschaftsprüferkasse gerichtet, wo ich zuletzt eingeschrieben war, ich war aber auch 38 Jahre lang als Lehrer beim NIFS/INPS gemeldet. Nach den Berechnungen der Wirtschaftsprüferkasse hätte ich ab dem 1. April 2020 die Rente beziehen müssen, habe aber bis jetzt noch keine Antwort vom NIFS/INPS erhalten. Ist es normal, dass das so lange dauert?</b><BR />Zurzeit dauert es leider schon ein wenig länger, bis diese Art von Renten berechnet werden kann, aber trotzdem dauert es in Ihrem Fall jetzt doch etwas zu lange. Sie sollten ganz einfach eine kurze Anfrage an das NISF/INPS richten und zwar an Direzione.bolzano@inps.it oder URP.Bolzano@inps.it. Sie werden dann zeitnahe eine präzise Antwort auf Ihre Anfrage erhalten.<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="629177_image" /></div> <BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><b>Ein Freund von mir ist Italo-Argentinier mit italienischer Staatsbürgerschaft. Seine Eckdaten: 15 Beitragsjahre in Italien, 29 Beitragsjahre in Argentinien, 65 Jahre alt. Er wohnt jetzt wieder seit 2 Jahren in Südtirol. Kann er hier in Italien, um die Pension ansuchen und ab wann?</b><BR /> Ihr Freund kann in Anwendung des bilateralen Abkommens über die soziale Absicherung zwischen Italien und Argentinien, das seit dem 1. Jänner 1984 in Kraft ist, um die Rente in Italien ansuchen. <BR />In Italien benötigt Ihr Freund für den Bezug einer vorzeitigen Altersrente 42 Versicherungsjahre plus 10 Monate (sowie zusätzlich 3 Monate bis zum Renteneintrittsfenster). <BR />Laut Ihren Angaben kann Ihr Freund 15 Versicherungsjahre in Italien und 29 Jahre an Versicherungszeiten in Argentinien nachweisen. Dies entspricht somit 44 Jahren. Er benötigt in Italien für den Anspruch auf eine vorzeitige Altersrente aber nur 42 Jahre und 10 Monate plus die 3 Monate bis zum Renteneintritt, das sind insgesamt 43 Jahre und ein Monat. <BR />Das Anlaufdatum der Rente fällt im Falle Ihres Freundes auf den ersten Tag des darauffolgenden Monates, an dem er den Rentenantrag stellt. Deshalb sollte er sich unverzüglich an ein Patronat seines Vertrauens wenden und den entsprechenden Rentenantrag stellen. Dieser Antrag muss auch das Formblatt IT/ARG 3 – COD. CI 003 beinhalten. <BR />Da es öfters zu Schwierigkeiten bei der Festlegung der argentinischen Versicherungszeiten kommt, hier noch die dafür zuständige Kontaktadresse des argentinischen Versicherungsinstitutes: ANSES - ANSES – Unidad de Convenios Internacionales de la Administración Nacional de la Seguridad Social, TTe. Gral. Juan Peron 332, C1038AAH Buenos Aires, Republica Argentina. <BR />Ihr Freund sollte sich dringend an ein Patronat für die Bearbeitung seiner Rentenakte wenden und den Antrag sofort stellen, weil die Bearbeitungszeiten dann durch die Rentenversicherungsanstalten etwas länger dauern werden.<BR /><BR /><BR /><BR /><b>Ich habe 1983 angefangen zu arbeiten. In den Jahren 1991 bis 1994 habe ich die Abendschule besucht, um die Matura nachzuholen. Nach der Geburt meiner Kinder war ich von 1999 bis 2003 zu Hause, also nicht gemeldet (rund 6 Monate wurden 2000 für die Geburt meiner Tochter anerkannt). In der Anlage sehen Sie die NISF/INPS-Aufstellung meiner Rentenbeiträge, der Ausdruck ist von 2018. Auf Anraten meines Patronat habe ich damals das Ansuchen um freiwillige Weiterzahlung oder spätere Einzahlung der Rentenbeiträge gemacht. Ebenso wurde mir geraten, dass ich zum damaligen Zeitpunkt nicht freiwillig einzahlen sollte, weil es ziemlich teuer war und weil ich damals beabsichtigte, wieder zu arbeiten, sobald beide Kinder im Kindergarten sind. Mittlerweile hat sich das Rentensystem geändert und somit auch die Bewertung der Rente. Vor kurzem habe ich mich beim Patronat informiert, ob ich nun die freiwillige Nachzahlung vornehmen kann und es wurde mir gesagt, dass ich das nicht kann. Das können nur jene machen, die nach 1996 begonnen haben zu arbeiten. Ich könnte dies nur tun, wenn ich freiwillig für das beitragsbezogene Rentensystem optieren und somit auf rund 30 Prozent der bereits angereiften Rente verzichten würde. Meine Schwester, die in einer ähnlichen Situation war, kann hingegen die Rentenjahre nachzahlen. Allerdings hat sie bei der Raiffeisenkasse gearbeitet und ist dort immer angestellt geblieben. Meine Frage ist nun, ob es eine Möglichkeit für mich gibt, für die Arbeitslosenjahre die Rentenbeiträge und -jahre nachzuzahlen? Noch eine Anregung: Es wäre gut, dass auch wir älteren Mütter die Möglichkeit hätten, freiwillig Rentenjahre nachzuzahlen. Und wenn man bedenkt, was Mütter, die ein paar Jahre ihre Kinder selber aufziehen und betreuen, für die Volkswirtschaft leisten, sollten die Kinderjahre eigentlich automatisch als Rentenjahre anerkannt werden.</b><BR /> Laut Ihrem beigelegten Versicherungsauszug können Sie bis zum 31. März 2021 1559 Versicherungswochen (29 Jahre, 11 Monate und 3 Wochen) an Versicherungszeiten plus 96 Versicherungswochen Arbeitslosenzeiten nachweisen; Letztere werden Ihnen allerdings erst nach Erreichen von 35 effektiven Versicherungsjahren bzw. 1820 Versicherungswochen für eine vorzeitige Altersrente angerechnet. <BR />Wenn Sie nun die Arbeitslosenzeiten mitzählen, dann können Sie bis zum 31. März 2021 (wobei Sie immer die erwähnten 1820 Versicherungswochen erreichen müssen) 1655 Versicherungswochen nachweisen, was dann 31 Jahren, 9 Monaten und 4 Wochen entsprechen würde. <BR />Die freiwillige Beitragsweiterzahlung können Sie leider für die Zeiten vom 15. Mai 1999 bis 30. September 2003 nicht mehr vornehmen. Für die Geburt Ihrer Tochter wurden Ihnen im Jahr 2000 5 Monate (22 Wochen) Pflichtmutterschaftsurlaub anerkannt. Hier hätten Sie die Möglichkeit, noch weitere 6 Monate fakultativen Mutterschaftsurlaub nachzukaufen. Andere Möglichkeit haben Sie leider keine. <BR />Wenn Sie sich hingegen dazu entschließen, Ihre Rente ausschließlich nach dem beitragsbezogenen System berechnen zu lassen, dann würden Sie nicht 30 Prozent der gesamten zukünftigen Rente verlieren, sondern nur des Rentenanteils, der nach dem alten lohnbezogenen System berechnet wird (somit des Rentenanteils, der für die Versicherungszeiten vom 1. Juli 1983 bis zum 31. Dezember 1995 errechnet wird). In dieser Zeit haben Sie, inklusive Arbeitslosenzeiten, 521 Versicherungswochen aufscheinen. Dies entspricht 10 Versicherungsjahren plus ein Woche. Für diese 10 Versicherungsjahre werden Sie in Zukunft einen Rentenanteil erhalten, der etwa 20 Prozent Ihrer letzten vor der Pensionierung bezogenen Bruttoentlohnung betragen wird. Und nur dieser sich so ergebende Rentenanteil wird dann um rund 27 Prozent weniger betragen, wenn Sie für das beitragsbezogene System optieren. <BR />Sie sollten sich von einem Patronat ausrechnen lassen, wie hoch dieser monatliche Rentenverlust sein wird und dann erst entscheiden, ob Sie die Berechnung nach dem beitragsbezogenen System haben möchten, um dadurch die fehlenden Versicherungszeiten in den Jahren 2000 bis 2003 nachzukaufen. Es ist somit alles eine reine Nutzen-Kosten-Rechnung. <BR />Was Ihre Schwester betrifft, so kann Sie die Versicherungszeiten nachkaufen, weil Sie bei der Raiffeisenkasse im unbezahlten Wartestand nach 1995 war. Das betreffende Gesetz, das diese Möglichkeit eingeführt hat, ist 1996 in Kraft getreten und gilt nur für Versicherungszeiten ab diesem Datum. <BR />Was Ihre Anmerkung zur Nachzahlung freiwilliger Rentenversicherungsbeiträge angeht: Diese Möglichkeit besteht schon, aber man kann diese maximal 6 Monate rückwirkend ab Genehmigung vornehmen. Das Land gewährt in diesen Fällen bei der freiwilligen Beitragsweiterzahlung bis zum dritten Lebensjahr des Kindes einen jährlichen Beitrag von maximal 9000 Euro also maximal für 2 Jahre 18.000 Euro. Dies ist sicherlich eine große Erleichterung und Unterstützung für die Familien, kann aber auch in diesem Falle nicht rückwirkend gewährt werden. <BR />Was hingegen die Anerkennung der Erziehungszeiten für die Mütter betrifft, so liegen schon seit mehr als 10 Jahren entsprechende Gesetzvorschläge in den jeweiligen Arbeitskommissionen des römischen Parlaments und Senats auf, aber leider geschieht hier wenig, und man hat den Eindruck, dass der italienische Gesetzgeber daran kein großes Interesses bzw. die notwendigen finanziellen Mittel hat. Es ist deshalb auch sehr unwahrscheinlich, dass sich hier in nächster Zeit etwas zum Positiven ändern wird. <BR /><BR /><i>Haben Sie Fragen zu den Themen Altersvorsorge und Zusatzrente? Schicken Sie sie uns – bitte möglichst kurz gefasst – an die E-Mail-Adresse:dolomiten.wirtschaft@athesia.it.</i><BR />