Hier 3 Fragen unserer Leser und die ausführlichen Antworten des Renten-Experten Helmuth Renzler.<BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><b>Ich (männlich) habe im Oktober 2020 den Antrag für die vorzeitige Altersrente beim INPS/NIFS eingereicht. Die erforderlichen Rentenversicherungsbeiträge wurden am 30. November erreicht, Anlaufdatum der Rente war der 1. Dezember. Von Mai bis November 2020 war ich in die Lohnausgleichskasse überstellt, die Beiträge vom FSBA scheinen auf dem Versicherungsauszug (liegt bei) aber immer noch nicht auf, der letzte Arbeitstag hingegen schon. Nicht nur, dass ich seit Dezember auf eine Renten-Auszahlung warte, auch meine in den Rentenfonds Laborfonds eingeflossene Abfertigung, freiwillige Einzahlungen usw. werden dadurch nicht ausbezahlt, da hierfür eine Kopie des Annahmeschlusses der Rente des NISF/INPS für eine Auszahlung in Kapitalform beigefügt werden muss. Wann wird mir die Rente aus- bzw. nachgezahlt und warum dauert die Akkreditierung der Lohnausgleichszeiten so lange?</b><BR />Die Auszahlungen und Berechnungen der Rente verzögern sich leider zurzeit ein wenig. Dafür ist nicht das NISF/INPS verantwortlich, sondern der Staat, der die Gelder für diese Art von Lohnausgleich noch nicht an das NISF/INPS überwiesen hat. Deshalb kann das NISF/INPS diese Renten nicht berechnen, weil die Zeiten der Lohnausgleichskasse ausschlaggebend für den Rechtsanspruch auf Ihre Rente sind und Sie deshalb zurzeit theoretisch noch keinen Anspruch auf eine vorzeitige Altersrente haben. <BR /><BR />Erst wenn für Ihre Lohnausgleichszeiten dem NISF/INPS die notwendige finanzielle Deckung zur Verfügung steht, kann Ihre Rente berechnet werden. Wann dies sein wird, kann man heute leider noch nicht absehen. <BR /><BR />Was hingegen die Auszahlung des Rentenzusatzfonds betrifft, sollten Sie den Antrag auf Auszahlung durch die „Rita“ beantragen. Dies bedeutet, dass Ihr in den Laborfonds eingezahltes und angespartes Kapital nicht in einer einmaligen Auszahlung erfolgen kann, sondern es wird Ihnen, da Sie heute 63 Jahre und ein paar Monate alt sind, im Laufe von etwa 4 Jahren ausbezahlt werden – und zwar ab Genehmigung bis zu Ihrem 67. Lebensjahr. Dies bedeutet für Sie folglich, dass Sie alle 3 Monate einen Teil der Ihnen zustehenden und sich im Laborfonds befindlichen Geldmenge, ausbezahlt bekommen, sodass Sie dann bei Erreichen des 67. Lebensjahres den gesamten Ihnen zustehenden Betrag ausbezahlt bekommen haben. Diese Maßnahme kann Ihnen über einen finanzielle Notsituation hinweghelfen. Die „Rita“ ist mittels Staatsgesetz vorgesehen und damit diese ausbezahlt werden kann, müssen Sie nur Ihre Arbeitslosigkeit beweisen können. Das können Sie ohne Probleme, da Sie Ihr Arbeitsverhältnis sicher zum 30. November 2020 gekündigt haben, um Ihre vorzeitige Altersrente mit Anlaufdatum 1. Dezember 2020 beziehen zu können. <BR /><BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="632804_image" /></div> <BR /><BR /><BR /><b>Ich (weiblich) werde im April 2022 60 Jahre alt und kann bis Ende März 2021 20 Versicherungsjahre nachweisen. Ab wann kann ich in Rente gehen?</b><BR />Da Sie erst 59 Jahre alt sind (oder heuer werden) und gleichzeitig bis Ende März 2021 20 Versicherungsjahre nachweisen können, werden Sie im Normalfall erst mit der normalen Altersrente in Rente gehen können – sofern Sie schon vor dem 1. Jänner 1996 zum ersten Mal rentenversichert waren. Das heißt, Sie werden mit einem Lebensalter von 68 Jahren Ihre Altersrente beziehen können. Sie könnten somit laut den heute geltenden Bestimmungen Ihre Altersrente mit Anlaufdatum 1. Mai 2030 beziehen. <BR /><BR />Wenn Sie hingegen erst nach dem 1. Jänner 1996 zum ersten Mal rentenversichert waren und Ihre zukünftige Rente somit ausschließlich nach dem beitragsbezogenen System berechnet werden wird, dann können Sie schon mit einem Lebensalter von 67 Jahren und 9 Monaten, also mit Anlaufdatum 1. Dezember 2029, Ihre Altersrente beziehen. Dafür muss der sich aus der Rentenberechnung ergebende monatliche Bruttobetrag 1,5 Mal so hoch sein wie das im Jahr 2029 vom NISF/INPS ausbezahlte Sozialgeld. Bezogen auf das Jahr 2021 würde der notwendige Mindestrentenbetrag, der erreicht werden müsste, 690,42 Euro (460,28 Euro mal 1,5) ausmachen. Wenn sich dieser monatliche Mindestbruttorentenbetrag nicht ergeben sollte, dann müssen Sie so lange weiter arbeiten oder Versicherungsbeiträge einzahlen, bis Sie diesen Mindestbetrag erreichen. Oder Sie müssen bis zu einem Lebensalter von 72 Jahren und 3 Monaten warten, um dann Ihre Altersrente mit Anlaufdatum 1. August 2034 zu beziehen. <BR /><BR />Allerdings sollte Sie sich auch weiterhin immer genauestens informieren, denn es könnte sein, dass sich die heute geltenden gesetzlichen Bestimmungen im Laufe der nächsten Jahre zu Ihren Gunsten ändern.<BR /><BR /><BR /><BR /><b>Ich bin 56 Jahre alt und vom Beruf Landesangestellter. Seit dem 26. September 2020 habe ich 39 Versicherungsjahre nachzuweisen. Laut den geltenden Bestimmungen könnte ich mit 1. Dezember 2024 in Pension gehen. Kann ich, wenn ich bis zum 31. Dezember 2025 weiterarbeite und somit mehr als die geforderten 42 Jahre und 10 Monate an Versicherungszeiten habe, trotzdem mit den heute geltenden Bestimmungen in Pension gehen? Oder muss ich dann mit neuen schlechteren Bestimmungen rechnen?</b><BR />Nein. Sie können beruhigt bis zum 31. Dezember 2025 weiterarbeiten und dann mit Anlaufdatum 1. Jänner 2026 in Pension gehen. Da Sie schon im Jahr 2024 die für eine Pensionierung mit einer vorzeitigen Altersrente notwendigen 42 Jahre und 10 Monate an Versicherungszeiten erreichen und Ihr theoretisches Renteneintrittsfenster somit der 1. Dezember 2024 sein wird, können Sie laut den heute geltenden Bestimmungen ab diesem Datum jederzeit in Pension gehen. Sie brauchen auch keine neuen Bestimmungen zu befürchten, die eventuell nach dem 1. Dezember 2024 in Kraft treten könnten. Denn die Bestimmungen sind diesbezüglich sehr klar und lassen keinen Interpretationszweifel zu. Sie können ab dem 1. Dezember 2024 beruhigt in Pension gehen, wann Sie wollen, ohne irgendwelche Kürzungen oder Zeitpunktverschiebungen befürchten zu müssen. <BR /><BR />Anders hingegen sieht es aus, wenn sich die heute geltenden Rentenbestimmungen noch vor dem Jahr 2025 ändern. Dann könnten Sie eventuell erst zu einem späteren – oder aber auch zu einem früheren – Zeitpunkt in Rente gehen. Allerdings wird sich in den nächsten Jahren wohl nicht sehr viel hinsichtlich Ihres Pensionierungszeitpunktes tun, aber ausschließen kann man leider nichts.<BR /><BR /><BR /><i>Haben Sie Fragen zu den Themen Altersvorsorge und Zusatzrente? Schicken Sie sie uns – bitte möglichst kurz gefasst – an die E-Mail-Adresse:dolomiten.wirtschaft@athesia.it.</i><BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><BR />