Die wichtigsten Fragen zur Altersvorsorge und Rente: Unser Experte antwortet. <BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><i>Studienjahre nachkaufen</i><BR /><BR /><b>Ich bin 1993 geboren. Nach 6 Studienjahren (davon ein Jahr in Innsbruck, 3 Jahre in Bozen und 2 Jahre in München) schließe ich mein Masterstudium diesen November ab. Am 2. Jänner 2022 beginne ich zu arbeiten. Ich habe bis jetzt nur Sommerjobs gemacht, wobei mein jährliches Einkommen den Betrag von 2840,52 Euro nie überschritten hat. Wann soll ich um den Nachkauf der 6 Studienjahre am besten ansuchen: vor oder nach Arbeitsbeginn? Wie hoch werden die Kosten sein und wie sind die Finanzierungsmöglichkeiten aus?</b><BR /> Da Sie schon gearbeitet haben, spielt es im Prinzip eigentlich keine große Rolle mehr, wann Sie den Antrag auf Nachkauf der Studienjahre stellen. Sie sollten ihn aber, wenn Sie den klassischen Nachkauf der Studienjahre tätigen wollen, so schnell als möglich machen. Denn je früher Sie den Antrag einreichen, desto geringer werden die Kosten sein. <BR /><BR />Die Kosten des Studiennachkaufes errechnen sich, einfach dargestellt, aus dem beim Antrag erreichten Lebensalter, den Jahren, die Sie noch bis zur Pensionierung benötigen, dem Rentenvorteil, den Sie durch den Studiennachkauf erzielen werden, der Entlohnung usw. Da Sie vermutlich am Anfang Ihrer Arbeitslaufbahn am wenigsten verdienen werden, sollten Sie somit den Antrag so bald als möglich bei der zuständigen NISF/INPS-Stelle einreichen. <BR /><BR />Wie teuer der Nachkauf in Ihrem Falle sein wird, kann man leider nicht genau sagen. Das muss errechnet werden und hängt von den vorhin beschriebenen Umständen ab. <BR /><BR />Was die Finanzierung betrifft, so können Sie die Kosten für den Nachkauf bequem in 120 Monatsraten (10 Jahren) zinslos abstottern. Die jährlich für den Nachkauf der Studienjahre getätigten Ausgaben können Sie dann wiederum von Ihrem zu besteuernden Einkommen abschreiben und erhalten dadurch einen beträchtlichen Teil der für den Studiennachkauf aufgebrachten Kosten wieder vom Staat zurück. Diese Abschreibung können Sie anlässlich der jährlichen Steuererklärung vornehmen. Sie sollten deshalb den Antrag auf Nachkauf der Studienjahre entweder noch im Dezember oder sofort nach Arbeitsbeginn im Jänner 2022 bei der zuständigen NISF/INPS-Stelle einreichen. <BR /><BR />Sollten Sie hingegen nicht den klassischen Nachkauf der Studienjahre sondern den begünstigten Nachkauf tätigen wollen, dann werden Sie voraussichtlich weniger bezahlen müssen, haben aber dann nach rund 44 Jahren Einzahlung an Rentenbeiträge vermutlich zum Zeitpunkt Ihrer Pensionierung ein geringeres Beitragskapital angespart und erhalten somit auch eine geringere Rente ausbezahlt. Allerdings dürfte der Unterschied in Ihrem spezifischen Fall nicht all zu groß sein. <BR /><BR />Beim begünstigten Nachkauf werden die Kosten rund 5248 Euro pro Studienjahr betragen.<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="707315_image" /></div> <BR /><BR /><BR /><BR /><b>Ich bin in einem Planungsbüro angestellt und hätte jetzt die Möglichkeit, freiberuflich angestellt zu werden. Was passiert mit dem Nachkauf der Studienjahre? Ich bin gerade dabei diese nachzukaufen und habe bis heute 83 von 120 Raten bezahlt. Darf ich diese monatlich weiterhin beim INPS einzahlen, auch wenn ich zu INARCASSA wechseln sollte und dort gemeldet werde? Oder sollte ich die restlichen 37 Raten vor Kündigung des Arbeitsverhältnisses einzahlen? Zählt dieser Nachkauf weiterhin zu den Rentenjahren?</b><BR />Sie können die restlichen Raten für den Nachkauf der Studienjahre wie bisher normal weiter einzahlen, auch wenn Sie nun freiberuflich angestellt werden. Das ändert nichts am Nachkauf. Sie brauchen deshalb nicht die noch ausstehenden 37 Raten vor Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses einzuzahlen. Somit können Sie beruhigt die Raten weiterhin beim NISF/INPS einzahlen, auch wenn Sie in Zukunft bei der INARCASSA versichert sein sollten. <BR /><BR />Was die Rentenjahre betrifft, so zählt der Nachkauf auch weiterhin zu den Rentenjahren. Sie können später dann einmal entscheiden, ob Sie Ihre zukünftige Rente laut der kostenlosen Zusammenlegung („cumulo“) der Rentenversicherungszeiten berechnet haben möchten oder die beim NISF/INPS eingezahlten Versicherungsbeiträge, einschließlich der Studienjahre, kostenpflichtig an die INARCASSA überstellen möchten. Diese Entscheidung sollten Sie aber erst treffen, sobald Sie sicher sind, dass Sie bis zu Ihrer Rente in Zukunft immer Versicherungsbeiträge in die INARCASSA einzahlen werden. <BR /><BR />Deshalb können Sie beruhigt die Einzahlungen der ausstehenden 37 Raten für den Nachkauf der Studienjahre wie bisher beim NISF/INPS einzahlen. <BR /><BR /><BR /><BR /><i>Wann kann ich in Rente gehen?</i><BR /><b>Wann kann ich in die vorzeitige Pension gehen? Ich (weiblich) bin im Jahr 1961 geboren und arbeite seit 1977 im Gastgewerbe.</b><BR />Wenn der Ihrem Schreiben beigelegte Rentenversicherungsauszug stimmt, dann könnten Sie eigentlich schon seit dem 1. August 2021 in Rente sein. Denn Sie können bis zum 31. August 2021 2106 Wochen an effektiven Versicherungszeiten nachweisen. Dies entspricht 40 Jahren und 6 Monaten an Rentenversicherungszeiten. Zudem haben Sie auch 90 Wochen an Arbeitslosenzeiten aufscheinen, sodass Sie insgesamt 2196 Versicherungswochen für den Rentenanspruch geltend machen können. Dies entspricht somit 42 Jahren, 2 Monaten und 3 Wochen an Rentenversicherungszeiten. <BR /><BR />Für eine vorzeitige Altersrente benötigen Sie als Frau aber nur 41 Jahre und 10 Monate – plus zusätzlich noch 3 Monate bis zu Ihrem Renteneintrittsfenster, also insgesamt 42 Jahre und einen Monat. <BR /><BR />Wenn Sie noch keinen Rentenantrag gestellt haben, sollten Sie schnellstens diesen mit Hilfe eines Patronates an die zuständige NISF/INPS-Stelle richten, denn dann können Sie noch Ihre vorzeitige Altersrente mit Anlaufdatum 1. Dezember 2021 beziehen. Wenn Sie den Antrag hingegen schon gestellt haben, dann wird das Anlaufdatum Ihrer Rente der 1. September 2021 sein. <BR /><BR />Zu Ihrer Information: Sie haben nicht erst 1977 angefangen zu arbeiten, sondern schon im Dezember 1976.<BR /><BR /><i>Haben Sie Fragen zu den Themen Altersvorsorge und Zusatzrente? Schicken Sie sie uns – bitte möglichst kurz gefasst – an die E-Mail-Adresse:dolomiten.wirtschaft@athesia.it.</i><BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><BR />