<BR />Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) und das Europäische Verbraucherzentrum in Bozen (EVZ) haben in einer Stichprobe 45 Onlineshops untersucht. Das Ergebnis ist laut beiden Organisationen ernüchternd: Viele Anbieter halten sich nicht an die seit Juli 2023 geltende Omnibus-Richtlinie, die vorschreibt, dass bei Rabattaktionen der vorherige Preis, also der niedrigste Preis der letzten 30 Tage, angegeben werden muss.<BR /><BR />Nur 9 der untersuchten Shops gaben den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage korrekt an. Viele Shops nennen lediglich einen allgemeinen „vorherigen Preis“, ohne den genauen Zeitraum zu spezifizieren. <h3> Manche Anbieter fälschen Rabatte</h3>Einige Anbieter ignorierten die gesetzlichen Anforderungen vollständig und gaben weder den Prozentsatz der Ermäßigung noch den vorherigen Preis an, was zu einer erheblichen Transparenzlücke führe, warnen die Verbraucherschützer.<BR /><BR />In einigen Fällen stellte sich heraus, dass der angegebene „niedrigste Preis der letzten 30 Tage“ tatsächlich nicht korrekt war. So wurden beispielsweise Ohrringe als Sonderangebot mit einem Rabatt von 15 Prozent für 11,99 Euro angeboten. Tatsächlich war das gleiche Produkt zuvor für 8,90 Euro erhältlich gewesen, was bedeutet, dass der Preis während des Ausverkaufs sogar um 34 Prozent gestiegen ist.<h3> Reaktionen und Maßnahmen</h3>Stefano Albertini, Leiter des EVZ Bozen, äußerte sich besorgt über die unzureichende Einhaltung der Preisauszeichnungsnormen: „Die gesetzlichen Vorgaben sind eindeutig, und der Nutzen für Verbraucher ist unbestritten. Es ist alarmierend, dass so viele Onlineshops diese Vorschriften noch nicht korrekt umsetzen.“<BR /><BR />Auch Gunde Bauhofer, Geschäftsführerin der VZS, kritisierte die mangelnde Umsetzung: „Die mangelnde konkrete Anwendung dieser Norm durch die Online-Shops geht absolut zum Schaden aller Konsumenten und Konsumentinnen, da ihnen die Möglichkeit einer bewussten Kaufentscheidung genommen wird. Wir werden die Markaufsichtsbehörde einschalten, damit diese entsprechende Gegenmaßnahmen treffen kann.“