Mittwoch, 23. September 2015

Die neuen GIS-Freibeträge aller Südtiroler Gemeinden

Für die Erstwohnung ist in Zukunft keine Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) fällig – sofern es sich nicht um eine Luxusbleibe handelt. Der Landtag hat vergangene Woche im Finanzgesetz die entsprechenden Freibeträge so erhöht, dass für die Hauptwohnung keine GIS mehr zu zahlen ist. Der WIKU veröffentlicht in seiner aktuellen Ausgabe die erhöhten Freibeträge aller 116 Südtiroler Gemeinden.

Die Höhe der neuen GIS-Freibeträge in allen Südtiroler Gemeinden - nachzulesen im aktuellen WIKU. - Foto: © shutterstock









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