Mittwoch, 28. November 2018
Die Sache mit den Pachtverträgen
Immer öfter bewirtschaftet nicht der Eigentümer seinen landwirtschaftlichen Grund selbst, sondern ein Dritter. In diesen Fällen rät der Südtiroler Bauernbund zu einem schriftlichen Pachtvertrag mit Beistand einer Berufsorganisation. Dieser bietet Verpächtern wie Pächtern viele Vorteile und schafft Rechtssicherheit.

Immer öfter bewirtschaftet nicht der Eigentümer seinen landwirtschaftlichen Grund selbst, sondern ein Dritter. - Foto: SBB