Der Antrag auf Gesetzesänderung zur freiwilligen Weiterversicherung wird erst Mitte Mai vom Regionalrat behandelt. <BR /><BR /><BR /><i>Von Arnold Sorg</i><BR /><BR /><BR />Der Vorsitzende des Autonomen Südtiroler Gewerkschaftsbundes (ASGB), Tony Tschenett, forderte schon vor einiger Zeit eine Ausweitung der freiwilligen Weiterversicherung auf die Saisonarbeiter im Tourismus. <BR /><BR /> Zur Erklärung: Die freiwillige Weiterversicherung geht auf das Regionalgesetz vom 25. Juli 1992, Nr. 7 zurück. Es ist beispielsweise für Frauen in der Mutterschaft gedacht, die nach einigen Monaten keine Arbeitslosenunterstützung mehr erhalten. Sie können aber über dieses Gesetz weiterhin in die Rentenversicherung einzahlen und sind somit weiterhin rentenversichert. Da es für viele finanziell aber nicht einfach ist, keine Arbeitslosenunterstützung zu bekommen und trotzdem monatlich die Rentenversicherung zu bezahlen, gewährt die öffentliche Hand aufgrund des genannten Gesetzes aus dem Jahr 1992 einen Beitrag. <BR /><BR /><BR /><embed id="dtext86-48749987_quote" /><BR /><BR /><BR />Tschenett fordert, dass dies auch auf die Saisonarbeiter im Tourismus ausgeweitet werden sollte. „Dann sind die betroffenen Personen zumindest rentenversichert, bis sie wieder einen Job antreten können.“<BR /><BR />Die SVP-Fraktion hatte vor wenigen Wochen eine diesbezügliche Gesetzesänderung im Regionalrat eingebracht, am Mittwoch hätte der Tagesordnungspunkt behandelt werden sollen. Da es aber der Tagesordnungspunkt 18 war, kam er nicht zur Behandlung. „Aufgrund der immensen Wichtigkeit, hätte man diesen Punkt aber vorschieben müssen“, so Tschenett. Es sei diesbezüglich aber kein Antrag eingebracht worden. „Nun ist es so, dass sich der Regionalrat erst Mitte Mai wieder mit der freiwilligen Weiterversicherung befassen wird.“ Bis dahin, so Tschenett, seien viele Personen wieder arbeitstätig und hätten keinen Anspruch mehr auf die freiwillige Weiterversicherung. Der Antrag muss nämlich vor Antritt eines neuen Arbeitsverhältnisses gestellt werden. Will heißen: „Diese Monate, in denen die Betroffenen kein Arbeitslosengeld bekommen, bei vielen ist es ein halbes Jahr, sind für die Rente unweigerlich verloren“, ärgert sich der ASGB-Vorsitzende. <BR /><BR />